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Minister erzielen Fortschritte bei Diskussionen über das Fünfte Rahmenprogramm

Diskussionen über die diversen Elemente, aus denen sich das bevorstehende Fünfte FTE-Rahmenprogramm zusammensetzen wird, standen auf der Versammlung des Rats der Forschungsminister am 22. Juni 1998 in Luxemburg erneut im Brennpunkt. Angesichts eines umfassenden Spektrums von E...

Diskussionen über die diversen Elemente, aus denen sich das bevorstehende Fünfte FTE-Rahmenprogramm zusammensetzen wird, standen auf der Versammlung des Rats der Forschungsminister am 22. Juni 1998 in Luxemburg erneut im Brennpunkt. Angesichts eines umfassenden Spektrums von Entscheidungen, die vor Ende 1998 getroffen werden müssen, damit das Programm planmäßig eingeleitet werden kann, konnten die EU-Forschungsminister auf einer Reihe von Gebieten beträchtliche Fortschritte erzielen, was zur Einhaltung des Zeitplans beitragen sollte. Da das Europäische Parlament seine zweite Lesung des allgemeinen Rahmenprogramm-Vorschlags erst in der Woche vor der Versammlung des Rats abschloß, wurde dies nicht offiziell diskutiert. Die Hauptpunkte der Tagesordnung waren die Vorschläge für die Instrumente, die dem Rahmenprogramm Details verleihen werden: die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Forschungsergebnisse und die einzelnen spezifischen Programme. Die Regeln für die Beteiligung werden einheitliche Bedingungen für Unternehmen und Organisationen festlegen, die sich am Rahmenprogramm beteiligen wollen. Für jedes spezifische Programm in den verschiedenen Forschungsbereichen gelten die gleichen Regeln. Bezüglich der Verbreitung der Forschungsergebnisse von EU-geförderten Projekten legen die Regeln die Bedingungen für die Nutzung und die diesen Ergebnissen anhaftenden Rechte des geistigen Eigentums fest - ein bedeutender Punkt für Projekte, an denen Partner aus mehreren Ländern beteiligt sind. Der Rat verabschiedete einen gemeinsamen Standpunkt über diese Regeln, die jetzt für die zweite Lesung an das Europäische Parlament übergeben werden. Die Kommission nahm im Mai 1998 Vorschläge für insgesamt zehn spezifische Programme an. Diese entsprechen den vier thematischen Programmen und drei horizontalen Programmen innerhalb des Fünften Rahmenprogramms sowie zwei von der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) durchgeführten direkten Aktionen und einer für Forschung auf dem Gebiet der Atomenergie. Entscheidungen über diese können erst dann formell verabschiedet werden, wenn das Europäische Parlament seine Stellungnahme über die Vorschläge abgegeben und der allgemeine Beschluß über das Rahmenprogramm verabschiedet worden ist. Minister konnten allerdings über die allen Programmen gemeinsamen Voraussetzungen und über die folgenden drei der zehn Vorschläge einen Konsens erreichen: Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft, Atomenergieforschung und Innovation und KMU. Die auf dieser Versammlung des Rats erzielten Fortschritte werden dazu beitragen, daß gewährleistet wird, daß alle für das Fünfte Rahmenprogramm erforderlichen Beschlüsse vor Ende 1998 verabschiedet werden können. Die Minister besprachen auch verwaltungstechnische Aspekte der Programme und forderten die Kommission auf, die Verwaltungskosten des Programms auf einen Anteil des Gesamthaushalts zu senken, der unter dem im Vierten Rahmenprogramm festgestellten liegt. Unter Bezugnahme auf das Kolloquium im April, auf dem die Minister die Verwaltung des Programms eingehend diskutiert hatten, nahm der Rat Schlußfolgerungen an, die die Bemühungen der Kommission zur Verbesserung der Verwaltung von EU-Forschungsprogrammen und ihre Absicht, auf diese Bemühungen aufzubauen, begrüßen. Der Rat bestätigte die von der Kommission diesbezüglich vorgelegten Pläne, vor allem hinsichtlich der Einrichtung externer Beratungsgremien, zunehmender Transparenz, der Beschleunigung von Verfahren und der Verbesserung der Wirksamkeit von Bewertungen der Effektivität des Programms. Andere vom Rat zu behandelnde Themen waren: - Ein Beschluß über die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Europäischen Raumfahrtsbehörde zur Verbesserung europäischer Arbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt; - Eine Entscheidung betreffend die Verlängerung des ITER-Abkommens (Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor) zwischen der EU, den USA, Japan und Rußland um weitere drei Jahre (bis Juli 2001). Dies entspricht den Vorschlägen des Fünften Rahmenprogramms über Forschung auf dem Gebiet der Kernfusion; - Ermächtigung der Kommission zur Verhandlung mit China hinsichtlich eines Abkommens zur Zusammenarbeit auf den Gebieten Wissenschaft und Technologie, um die gemeinsame Forschung in Bereichen, die vom Fünften Rahmenprogramm abgedeckt werden, zu ermöglichen; - Ermächtigung der Kommission zur Verhandlung einer Erweiterung des bestehenden Kooperationsabkommens mit Kanada, so daß es alle Bereiche unter dem Fünften Rahmenprogramm abdecken würde.

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