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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission um Reduzierung der Emissionen aus Kraftwerken und Fabriken bestrebt

Die Emissionshöchstgrenzen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Staub aus großen Verbrennungsanlagen (large combustion plants, LCPs) werden halbiert, wenn ein neuer Kommissionsvorschlag angenommen wird. Außerdem würde der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 88/609/EWG di...

Die Emissionshöchstgrenzen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden und Staub aus großen Verbrennungsanlagen (large combustion plants, LCPs) werden halbiert, wenn ein neuer Kommissionsvorschlag angenommen wird. Außerdem würde der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 88/609/EWG die Rechtsvorschriften erweitern und außer den in der bestehenden Richtlinie enthaltenen großen Kessel auch Gasturbinen erfassen. Nach der Verabschiedung würden die neuen strengeren Höchstgrenzen auf alle Anlagen zutreffen, die nach dem Jahr 2000 in Betrieb sind. Diese neuen Maßnahmen sind ein wichtiger Bestandteil in einem Paket von EU-Maßnahmen, die für reinere Luft sorgen und das Ökosystem vor Übersäuerung schützen sollen. Außerdem wird der Vorschlag als ein wichtiges Element in der Klimaänderungsstrategie der EU angesehen, indem eine indirekte Minderung der Kohlendioxidemissionen durch Förderung der kombinierten Wärme- und Stromerzeugung und durch Nutzung pflanzlicher Biomasse für die Elektrizitätsproduktion erreicht wird. Die Erweiterung des Geltungsbereichs der Direktive auf Gasturbinen ist eine Reaktion auf den rapiden Anstieg ihrer Verwendung in der Stromerzeugung. In dem Vorschlag werden Grenzwerte für Stickstoffoxide aus solchen Anlagen eingeführt. Die in der gegenwärtigen Gesetzgebung bestehenden technischen Vorschriften würden aktualisiert, vor allem die Bestimmungen in bezug auf die Überwachung von Emissionen und deren Beachtung. Außerdem sind Verbesserungen bei der Sammlung von Daten für die jährliche Inventur von Emissionen aus großen Verbrennungsanlagen (LCPs) vorgesehen, was als wertvolle Basis für zukünftige Maßnahmen gelten sollte. Die aus diesen Bestimmungen resultierenden zusätzlichen Kosten werden auf weniger als 2.000 Millionen ECU für den zehnjährigen Zeitraum nach ihrem Inkrafttreten geschätzt.