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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommunikation über die Wettbewerbsfähigkeit der Recycling-Industrie

Die Europäische Kommission hat soeben eine Kommunikation verabschiedet, die einige der wichtigsten Probleme anspricht, denen die europäische Recycling-Industrie gegenübersteht. Damit sollen die Zwänge in der Entwicklung der Recycling-Industrie aufgrund unvollkommener Märkte un...

Die Europäische Kommission hat soeben eine Kommunikation verabschiedet, die einige der wichtigsten Probleme anspricht, denen die europäische Recycling-Industrie gegenübersteht. Damit sollen die Zwänge in der Entwicklung der Recycling-Industrie aufgrund unvollkommener Märkte und struktureller Schwächen offenbart und sichergestellt werden, daß Recycling, ein wichtiger Bestandteil der Abfallwirtschaft, in einer umweltfreundlichen Weise gefördert wird. Die Kommission empfiehlt Maßnahmen in vier Hauptbereichen: - Verbesserung der Stellung von Sekundärrohstoffen durch Normung, durch Verfahren wie Anpassung der Spezifikationen und Prüfmethoden, Untersuchung von Produktdesign und Eignung für mögliches Recycling und Klassierung von Produktnormen; - Verbesserung der Markttransparenz und Entwicklung durch Schaffung von Austauschmöglichkeiten für wiederverwendbare Abfälle und Sekundärrohstoffe und Bewußtseinssteigerung; - Anregung von Innovation in der Recycling-Industrie durch das Fünfte FTE-Rahmenprogramm, vor allem hinsichtlich KMU und durch Anwendung ergänzender Maßnahmen für Qualität und Unterstützung; - Untersuchung bestehender Verordnungen, insbesondere der Vereinfachung, Anpassung und Durchführung der Abfall-Gesetzgebung und Bewertung der Durchführbarkeit neuer Gesetze mit dem Ziel der Stimulierung von Recycling. Außerdem wird ein Recycling-Forum eingerichtet, daß sich aus Vertretern der Industrie, Behörden und Umwelt- und Verbraucherorganisationen zusammensetzt. Dies soll die wichtigsten Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit bewerten und die zutreffendsten Maßnahmen, die getroffen werden müssen, bestimmen. Das Forum wird der Kommission innerhalb zwölf Monaten einen Bericht unterbreiten, die dann den Rat und das Parlament über entsprechende Nachfolgemaßnahmen informieren wird.