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Kommission ändert Empfehlungen zu Preisen für Telekomdienste

Zusammenschaltungsgebühren beziehen sich auf die Kosten der Zusammenschaltung von Netzwerken, so daß Anrufe von einem Netzwerk zum anderen weitergeleitet werden können. Im Oktober 1997 legte die Kommission Richtpreise fest, um eine wettbewerbsfähige Preisgestaltung sicherzuste...

Zusammenschaltungsgebühren beziehen sich auf die Kosten der Zusammenschaltung von Netzwerken, so daß Anrufe von einem Netzwerk zum anderen weitergeleitet werden können. Im Oktober 1997 legte die Kommission Richtpreise fest, um eine wettbewerbsfähige Preisgestaltung sicherzustellen. Diese Richtpreise sind unlängst für 1999 aktualisiert worden und sollen als Anhaltspunkte für Netzbetreiber und einzelstaatliche Aufsichtsbehörden dienen. Diese auf der 'besten gegenwärtigen Praxis' basierenden Preise leiten sich aus den niedrigsten Zusammenschaltungsgebühren in der gesamten EU ab und liegen im Durchschnitt 8% unter den entsprechenden Ziffern für 1998. Die von der Kommission (in EU Cents) festgesetzten Richtpreise decken die Kosten der Zustellung eines Anrufs über feststehende Netze zu Spitzenzeiten wie folgt: - Zusammenschaltung auf lokaler Ebene (Zugang zu einer Ortsvermittlungsstelle für ein paar tausend Teilnehmer): zwischen 0,5 und 1,0 Hundertstel ECU pro Minute; - Einfachtransit-Zusammenschaltung (Zugang zu einer Großstadt-Vermittlungsstelle für alle Teilnehmer): zwischen 0,8 und 1,6 Hundertstel ECU pro Minute; - Doppeltransit-Zusammenschaltung (Zugang zu einer Landesvermittlungsstelle für alle Teilnehmer): zwischen 1,5 und 2,3 Hundertstel ECU pro Minute; Die für die Zusammenschaltung gültigen Vorschriften sind in Richtlinie 97/33/EG niedergelegt. Diesen Vorschriften nach müssen die Gebühren kostenorientiert in Rechnung gestellt werden, auf der Basis einer Methodik langfristiger durchschnittlicher Grenzkosten, deren Ausarbeitung noch nicht ganz abgeschlossen ist. Bis diese Methodik in endgültiger Form vorliegt, wendet die Kommission für Zusammenschaltungen vorerst weiterhin die Ziffern gemäß der 'besten gegenwärten Praxis' an. Herrn Martin Bangemann, dem Europäischen Kommissar für Telekommunikation, zufolge zeigen diese Ziffern, daß die Wettbewerbsauswirkungen sich allmählich geltend machen und die einzelstaatlichen Telekommunikations-Aufsichtsbehörden die Überwachung der von amtierenden Netzwerkbetreibern in Rechnung gestellten Zusammenschaltungsgebühren tatsächlich wirksam überwachen.

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