Anwendung der Vorschriften zur Richtlinie 'Fernsehen ohne Grenzen'
Richtlinie 89/552/EWG, die Gesetzgebung über 'Fernsehen ohne Grenzen', enthält Vorschriften über die Qualität der im Fernsehen zugelassenen Werbung, die Anzahl und Modalitäten der Werbeunterbrechungen sowie die auf den Inhalt und die Präsentation der Sendungen anwendbaren Vorschriften. Die Europäische Kommission, GD X, hat eine Ausschreibung für die Überwachung spezifischer Vorkehrungen der Richtlinie veröffentlicht. Die Überwachung (allgemein für 3 bis 5 Sender) besteht darin, die von den jeweiligen Sendern (öffentlich-rechtliche oder Privatsender) eingeräumte Sendezeit für Spots, Tele-Shopping-Spots und andere Formen der Werbung zahlenmäßig zu erfassen und zu überprüfen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob diese Sendezeiten mit den Vorschriften der Richtlinie hinsichtlich ihrer Plazierung in den Programmen übereinstimmen. Die Überwachungs-/Kontrolldauer beträgt einen, zwei oder drei Monate jährlich, und das Angebot soll die Organisation und Methodik je Los betreffen, wobei die 15 Lose in Aufträgen an die einzelnen Mitgliedstaaten bestehen. Weitere Auskünfte erteilt: Europäische Kommission GD X - Information, Kommunikation, Kultur, Audiovisuelle Medien Herr Gregory Paulger rue de la Loi 200 B-1049 Brussels Tel. +32-2-2999434; Fax +32-2-2999201.