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Umweltzeichen für Bodenverbesserungsmittel

Im Amtsblatt wurde soeben eine Entscheidung der Kommission veröffentlicht, die überarbeitete Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens der Gemeinschaft für Bodenverbesserungsmittel festlegt. Diese revidiert die Kriterien, die durch die Entscheidung 94/923/EG festgelegt wurd...

Im Amtsblatt wurde soeben eine Entscheidung der Kommission veröffentlicht, die überarbeitete Kriterien für die Vergabe des Umweltzeichens der Gemeinschaft für Bodenverbesserungsmittel festlegt. Diese revidiert die Kriterien, die durch die Entscheidung 94/923/EG festgelegt wurden, die bis zum 14. November 1997 galten. Die Produktgruppe umfaßt Stoffe, die dem Boden zugeführt werden, um dessen physikalische oder biologische Beschaffenheit zu verbessern, ohne nachteilige Auswirkungen zu verursachen. Die für die Vergabe maßgeblichen Kriterien werden im Anhang der Entscheidung aufgeführt und dienen folgenden Zielsetzungen: - Verwendung und/oder Wiederverwendung von organischen Stoffen durch die Sammlung und/oder Umwandlung von Abfällen und somit Beitrag zur Minimierung fester Abfälle; - Reduzierung von Umweltschäden und -risiken durch Schwermetalle und Nährstoffe in Produkten, die als Bodenverbesserungsmittel vertrieben und verwendet werden. Die festlegten Kriterien gelten vom 1. April 1998 bis zum 31. März 2001.

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