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Neue Liste der EMAS-Gutachter

Die Europäische Kommission hat eine Liste der zugelassenen Umweltgutachter im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) sowie eine Liste der im Rahmen des Systems eingetragenen Standorte veröffentlicht. Diese Listen wurden im...

Die Europäische Kommission hat eine Liste der zugelassenen Umweltgutachter im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) sowie eine Liste der im Rahmen des Systems eingetragenen Standorte veröffentlicht. Diese Listen wurden im Amtsblatt veröffentlicht und enthalten Informationen über eingetragene Standorte und zugelassene Umweltgutachter, deren Anmeldung bis einschließlich 31. Mai 1998 bei der Kommission eingegangen ist. EMAS ist ein freiwilliges Umweltmanagementsystem, mit dem laufende Verbesserungen des Umweltschutzes im Rahmen der gewerblichen Tätigkeiten gefördert werden, indem einzelne Standorte zur Bewertung und Verbesserung ihres Umweltschutzes und zur Bereitstellung maßgeblicher Informationen für die Öffentlichkeit verpflichtet werden. Industrielle Standorte, die in das System aufgenommen werden wollen, müssen ihre Umweltpolitik, ihr Umweltprogramm, ihr Umweltmanagementsystem, Überprüfungs- oder Betriebsprüfungsverfahren und die Umwelterklärungen überprüfen lassen, um den Nachweis, daß sie den Auflagen der EMAS-Verordnung entsprechen, zu erbringen, und sie müssen die Umwelterklärungen für gültig erklären lassen. Die Überprüfung und Gültigkeitserklärung ist Aufgabe eines unabhängigen, ordentlich zugelassenen Umweltgutachters.

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