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Zugelassene Umweltgutachter und eingetragene Standorte 1997 (EMAS)

Die Europäische Kommission hat eine Gesamtliste der zugelassenen Umweltgutachter im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) sowie eine Liste der im Rahmen des Systems eingetragenen Standorte veröffentlicht. Die Verordnung ...

Die Europäische Kommission hat eine Gesamtliste der zugelassenen Umweltgutachter im Rahmen des Gemeinschaftssystems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) sowie eine Liste der im Rahmen des Systems eingetragenen Standorte veröffentlicht. Die Verordnung sieht ein freiwilliges Umweltmanagementsystem mit in der gesamten Europäischen Union harmonisierten Regeln und Grundsätzen vor, an dem sich Unternehmen mit gewerblichen Tätigkeiten freiwillig beteiligen können. Mit dem System soll die stetige Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes im Rahmen der gewerblichen Tätigkeiten gefördert werden, und zwar durch die Bewertung und die Verbesserung des standortbezogenen betrieblichen Umweltschutzes und durch Bereitstellen von maßgeblichen Informationen für die Öffentlichkeit. Standorte, die in das System aufgenommen werden wollen, müssen ihre Umweltpolitik, ihr Umweltprogramm, ihr Umweltmanagementsystem, Überprüfungs- oder Betriebsprüfungsverfahren und die Umwelterklärung oder -erklärungen überprüfen lassen, um den Nachweis, daß sie den Auflagen der Verordnung entsprechen, zu erbringen, und die Umwelterklärungen für gültig erklären lassen. Die Überprüfung und Gültigkeitserklärung ist Aufgabe eines unabhängigen, ordentlich zugelassenen Umweltgutachters. Diese Listen, einschließlich der Standorte und Gutachter, deren Eintragung der Kommission von den Zulassungsstellen in den Mitgliedstaaten bis zum 15. April 1997 einschließlich mitgeteilt wurden, enthalten detaillierte Angaben über 166 im Rahmen des Systems zugelassene Umweltgutachter und über 700 eingetragene Standorte.

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