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Änderung des Energiecharta-Abkommens zur Berücksichtigung von handelsbezogenen Bestimmungen

Im Amtsblatt wurde kürzlich eine Entscheidung des Rats, die die Änderungen der handelsbezogenen Bestimmungen des Energiecharta-Abkommens von 1994 verabschiedet, veröffentlicht. Der Text der Änderung dieser Bestimmungen, der im Rahmen der Internationalen Energiecharta-Konferenz...

Im Amtsblatt wurde kürzlich eine Entscheidung des Rats, die die Änderungen der handelsbezogenen Bestimmungen des Energiecharta-Abkommens von 1994 verabschiedet, veröffentlicht. Der Text der Änderung dieser Bestimmungen, der im Rahmen der Internationalen Energiecharta-Konferenz am 24. April 1998 vereinbart wurde, berücksichtigt jüngste Entwicklungen im Handel, vor allem hinsichtlich der Uruguay-Runde multilateraler Handelsverhandlungen und der anschließenden Gründung der Welthandelsorganisation (WTO). Die Handelsbestimmungen des Abkommens erfassen jetzt nicht nur den Handel mit Energiestoffen und -produkten, sondern auch mit Energie -bezogenen Geräte. Ein Anhang enthält eine umfassende Liste der erfassten Gerätearten, darunter Ausrüstungsteile wie Aluminiumbehälter für verdichtetes oder Flüssiggas, mit Wasserdampf und anderen Dämpfen betriebene Turbinen sowie Motorfahrzeuge für den Gütertransport.

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