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Umsetzung der ETF-Startkapitalfazilität und KMU-Bürgschaftsfazilität

Die Europäische Kommission hat vor kurzem Kooperationsvereinbarungen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) bezüglich der Durchführung der ETF-Startkapitalfazilität und KMU-Bürgschaftsfazilität geschlossen. Dies erfolgte im Anschluß an die offizielle Verabschiedung der I...

Die Europäische Kommission hat vor kurzem Kooperationsvereinbarungen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) bezüglich der Durchführung der ETF-Startkapitalfazilität und KMU-Bürgschaftsfazilität geschlossen. Dies erfolgte im Anschluß an die offizielle Verabschiedung der Initiative für Wachstum und Beschäftigung - einer Serie von Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von innovativen und arbeitsplatzschaffenden KMU - auf dem ECOFIN-Ratstreffen vom 19. Mai 1998. Das Europäische Joint-venture (JEV), eine andere zur selben Zeit verabschiedete Initiative, wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Die ETF-Startkapitalfazilität wird vom Europäischen Investitionsfonds geleitet und soll die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, indem Gründung und Wachstum von KMU durch die verstärkte Bereitstellung von Wagniskapital unterstützt werden. Das Startkapital wird in spezialisierte Wagniskapitalfonds investiert, die Eigenkapital oder sonstige Formen von Wagniskapital für KMU zur Verfügung stellen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf neu gegründeten Fonds, regional tätigen Fonds, Fonds mit Schwerpunkt auf bestimmten Industriezweigen oder Technologien sowie Fonds, die die Nutzung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen finanzieren. Investitionsvorschläge werden kontinuierlich und unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren geprüft: - Managementteam; - Marktsituation; - Potential für Geschäftsabschlüsse; - Investitionsstrategie; - Größe des Fonds; - Vorgeschlagene Bedingungen; - Erwartete Rentabilität und andere Investoren. Die KMU-Bürgschaftsfazilität dient der Investitionsaktivität innovativer KMU durch verstärkte Verfügbarkeit einer Darlehensfinanzierung. Im Rahmen der Fazilität werden Haushaltsmittel zur Deckung der Kosten von Bürgschaften bereitgestellt, die vom EIF vergeben werden. Die Fazilität läuft über ein System von Intermediären, die Darlehen ausschließlich an Endempfänger vergeben. Der EIF, der die Fazilität leitet, wählt Intermediäre unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien: - finanzielle Bonität und operationelle Kapazität; - geographischer Einzugsbereich; - das Ausmaß der Zugänglichkeit der Bürgschaften des Intermediärs für KMU in dem Mitgliedstaat oder der Region seiner Geschäftstätigkeit; - inwieweit die Bürgschaften auch Darlehen mit geringeren Sicherheiten abdecken, als bei normal nach kaufmännischen Gesichtspunkten vergebenen KMU-Darlehen üblich ist; - allgemeine Risikoteilungsvereinbarungen zwischen Intermediär und Darlehensgebern.

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