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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Überprüfung des Fünften Umweltaktionsprogramms

Im Anschluß an ein Schlichtungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde kürzlich ein Beschluß über die Überprüfung des Fünften Aktionsprogramms über die Umwelt und eine dauerhafte Entwicklung mit dem Titel "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwickl...

Im Anschluß an ein Schlichtungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde kürzlich ein Beschluß über die Überprüfung des Fünften Aktionsprogramms über die Umwelt und eine dauerhafte Entwicklung mit dem Titel "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" im Amtsblatt veröffentlicht. Unter Berücksichtigung der Schlußfolgerungen eines Zwischenberichts, der im Januar 1996 von der Kommission vorgelegte wurde, und des aktualisierten Berichts über den Zustand der Umwelt, der im November 1995 von der Europäischen Umweltagentur veröffentlicht wurde, soll die Überprüfung das Erreichen der Programmziele beschleunigen und eine effizientere Umsetzung seines Konzeptes gewährleisten. Der Beschluß zeigt fünf Hauptprioritäten und fünf andere Themen auf, mit denen der Prozeß zur Realisierung ein stärkerer Impuls gegeben werden kann. Die dargelegten Hauptprioritäten sind wie folgt: - Einbeziehung von Umweltschutzerfordernissen in andere Politikbereichen; - Erweiterung des Spektrums, um wesentliche Veränderungen der gegenwärtigen Tendenzen und Praktiken zu bewirken; - Durchführung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften; - Sensibilisierung: Verstärkte Bemühungen, das Bewußtsein und die Information der Bürger der Gemeinschaft im Zusammenhang mit den Themen der nachhaltigen Entwicklung zu verbessern; - Internationale Zusammenarbeit: Verstärkung der Rolle der Gemeinschaft bei der Entwicklung internationaler Verpflichtungen und bezüglich ihres Konzepts für die Kooperation mit den Ländern Mittel- und Osteuropas und den Mittelmeerraum. Andere genannte Schwerpunktthemen sind wie folgt: - Verbesserung der Grundlagen der Umweltpolitik: Gewährleisten, daß die Umweltpolitik der Gemeinschaft auf zuverlässigen und vergleichbaren Daten, Statistiken und Indikatoren sowie auf fundierten wissenschaftlichen Kenntnissen und einer Bewertung von Kosten und Nutzen beruht; - Erleichterung und Verbesserung industrieller Innovationen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung sowie zur Förderung nachhaltiger Produktions- und Verbrauchsmuster; - Fördern von praktischen Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Handelns und der Partnerschaft; - Förderung lokaler und regionaler Initiativen bei Themen, die für die Herbeiführung einer nachhaltigen Entwicklung ausschlaggebend sind; - Entwicklung politischer Konzepte zu den Umweltthemen des Programms auf der Grundlage eines hohen Umweltschutzniveaus.

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