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Gewährung von Zuschüssen in Höhe von 28 Mio. für Kohleforschung

Vor kurzem schlug die Europäische Kommission die Gewährung von Mitteln in Höhe von 28 Mio. ECU zur finanziellen Unterstützung technischer Kohleforschungsprojekte vor. Diese Unterstützung soll aufgrund von Artikel 55(2) des EGKS-Vertrags gewährt werden. Der Gesamtbetrag von 28 ...

Vor kurzem schlug die Europäische Kommission die Gewährung von Mitteln in Höhe von 28 Mio. ECU zur finanziellen Unterstützung technischer Kohleforschungsprojekte vor. Diese Unterstützung soll aufgrund von Artikel 55(2) des EGKS-Vertrags gewährt werden. Der Gesamtbetrag von 28 Mio. ECU soll für 25 Kohleforschungsprojekte verwendet werden und zusätzliche, forschungsbezogene Kosten decken. Es wurde auch eine Reserveliste mit 13 Projekten niedrigerer Priorität angelegt, für die eine finanzielle Unterstützung zu einem späteren Zeitpunkt aus verbleibenden Mitteln in Betracht gezogen wird. Bei der Auswahl dieser Projekte ließen sich die Dienststellen der Kommission von den allgemeinen Zielen des technischen Kohleforschungsprogramms leiten, die in den "Mittelfristigen Leitlinien für technische Kohleforschung (1994-1999)" ihren Niederschlag finden, die unter anderem folgende Prioritäten vorgeben: - Effizienter Umweltschutz und Verbesserung des öffentlichen Verständnisses der Rolle der Kohle als Energieträger; - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Kohle; - Rationelle Nutzung der gemeinschaftlichen Ressourcen; - Verbesserung der Gesundheit- und Sicherheit am Arbeitsplatz in Kohlerevieren. Fragen der Gesundheit und Sicherheit, sowie umweltbezogene Aspekte des Kohlebergbaus und der Kohlenutzung werden besonders hervorgehoben. Der Entwurf für diese Entscheidung enthält Angaben über die ausgewählten Projekte, die Aufgabenstellung und das Ziel jedes Projekts, sowie über die Projektteilnehmer und die insgesamt für jedes Projekt gewährte finanzielle Unterstützung durch die EU. Die Entscheidung der Kommission soll nach Genehmigung durch den Rat und nach Eingang des Gutachtens des EGKS-Beratungsausschusses umgesetzt werden.

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