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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission schlägt Rechtsrahmen über elektronischen Handel vor

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die einen kohärenten Rahmen von Rechtsvorschriften für die Entwicklung des elektronischen Handels innerhalb der EU festlegen würde. Die vorgeschlagene Richtlinie, die in der Mitteilung der ...

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für eine Richtlinie angenommen, die einen kohärenten Rahmen von Rechtsvorschriften für die Entwicklung des elektronischen Handels innerhalb der EU festlegen würde. Die vorgeschlagene Richtlinie, die in der Mitteilung der Kommission über elektronischen Handel 1997 vorgesehen wurde, erstreckt sich auf alle Dienste der Informationsgesellschaft, die als die normalerweise mit elektronischen Mitteln gegen Bezahlung auf Entfernung sowie auf die individuelle Anfrage eines Kunden hin erbrachten Dienste definiert werden. Die von der Richtlinie erfaßten Dienste würden sowohl Dienste zwischen Unternehmen als auch Dienste zwischen Unternehmen und Verbrauchern umfassen, einschließlich dem Empfänger kostenlos zugestellte Dienste. Beispiel für die abgedeckten Sektoren und Tätigkeiten sind Online-Zeitungen, -Datenbanken, -Finanzdienste sowie Berufs-und Unterhaltungsdienste online. Die vorgeschlagene Gesetzgebung würde spezifische harmonisierte Vorschriften nur in Bereichen festlegen, die unbedingt erforderlich sind, um dafür zu sorgen, daß Unternehmen und Bürger Informationsgesellschaftsdienste EU-weit erbringen und erhalten könnten. Die in der Gesetzgebung definierten spezifischen Bereiche würden eine Definition des Einrichtungsorts enthalten als der Stelle, an dem ein Betreiber eine Wirtschaftstätigkeit durch eine feste Einrichtung verfolgt, ungeachtet dessen, wo sich Webseites oder Server befinden. Ein weiteres wichtiges Element des Vorschlags wäre die Auflage für Mitgliedstaaten, ihre nationale Gesetzgebung anzupassen, damit alle Verbote oder Hemmnisse hinsichtlich der Verwendung elektronischer Medien für den Vertragsabschluß entfernt würden. Dies würde dazu dienen, die Abschließung von Verträgen ungehindert durch unangemessene Vorschriften online zu ermöglichen. Die potentielle Haftung von Intermediären würde mit einem Vorschlag für den Haftungsausschluß für Intermediäre, wenn diese eine passive Rolle spielen, ebenfalls geklärt werden. In anderen Bereichen würde die Richtlinie auf bestehende EU- und einzelstaatliche Gesetzgebung aufbauen und deren effektive Anwendung sicherstellen. Sie würde versuchen, die Entwicklung von Verhaltensregeln auf EU-Ebene durch Fördern der administrativen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und durch Erleichtern der Einrichtung effektiver, alternativer grenzüberschreitender Systeme zur Streitbeilegung zu fördern. Im Rahmen des Vorschlags hätten Mitglieder auch für schnelle, effiziente, für das Online-Umfeld angemessene Rechtsbehelfe zu sorgen und müßten angemessene Sanktionen für eine Verletzung der festgelegten Vorschriften gewährleisten. Andere von dem Vorschlag abgedeckte Bereiche sind die Frage der gegenseitigen Anerkennung und die Möglichkeit, Dienste der Informationsgesellschaft gegebenenfalls zum Schutz des öffentlichen Interesses einzuschränken.