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Einigung bedeutet Fünftes Rahmenprogramm läuft planmäßig an

Das Fünfte FTE-Rahmenprogramm - das ein neues Zeitalter für die EU-Forschung einleiten wird - wird mit großer Wahrscheinlichkeit noch vor Ende 1998 angenommen werden. Eine Unterbrechung der EU-Förderung von Forschungstätigkeiten, die europäische Wissenschaftler so sehr gehinde...

Das Fünfte FTE-Rahmenprogramm - das ein neues Zeitalter für die EU-Forschung einleiten wird - wird mit großer Wahrscheinlichkeit noch vor Ende 1998 angenommen werden. Eine Unterbrechung der EU-Förderung von Forschungstätigkeiten, die europäische Wissenschaftler so sehr gehindert hätte, wird dadurch vermieden werden. Am 17. November erreichten der Parlament und der Rat einen Kompromiß bezüglich der noch ausstehenden Fragen, über die sie während der Annahme des Programms durchgehend keine Einigung erzielt hatten. Es wird nun erwartet, daß dies bestätigt werden wird und man alle erforderlichen rechtlichen Entscheidungen noch vor Ende Dezember offiziell verabschieden wird. Dies wird es der Kommission ermöglichen, ihre Vorbereitungen für die Umsetzung des Programms zum Abschluß zu bringen, und europäische Wissenschaftler können erwarten, daß sie die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Februar oder März 1999 bekanntmachen wird. Bis zum Erreichen dieses Kompromisses bedurfte es - abgesehen von den regelmäßigen informellen Kontakten zwischen den Beteiligten - vier formeller Versammlungen des Schlichtungsausschusses, in dem Vertreter des Parlaments und des Rats sowie die Kommission zusammentrafen. Da von den 15 Mitgliedstaaten im Rat Einstimmigkeit benötigt wurde, war die Realisierung einer Positionsänderung des Rats auf jeden Fall schwierig. Angesichts dessen liegt der für das Programm vereinbarte Gesamthaushalt in Höhe von EUR 14.960 Millionen fast in der Mitte zwischen dem vom Rat anfänglich geforderten Betrag (EUR 14.000 Millionen) und dem des Parlaments (EUR 16.300 Millionen). Die Sprecherin des Parlaments für das Programm, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, gab nach Erreichen der Einigung an, daß dieser Gesamthaushalt hinsichtlich des Ziels der Mitgliedstaaten, in allen Bereichen zu sparen, der beste war, der vereinbart werden konnte, trotz der früheren Vorschläge der Kommission und des Parlaments. Es ist zu beachten, daß er gegenüber dem Haushalt des Vierten Rahmenprogramms eine deutliche reelle Erhöhung darstellt, die von vielen als unerläßlich betrachtet wird, wenn vermieden werden soll, daß europäische Wissenschaftler ein negatives Signal erhalten. Die Aufschlüsselung des Haushalts (in Millionen EUR) auf die spezifischen Programme ist wie folgt: - Erster Bereich: 10.843 . Lebensqualität und Management lebender Ressourcen: 2.413 . Benutzerfreundliche Informationsgesellschaft: 3.600 . Wettbewerbsorientiertes und nachhaltiges Wachstum: 2.705 . Erhaltung des Ökosystems: . Umwelt: 1.083 . Energie: 1.042 - Zweiter Bereich: . Internationale Stellung der Gemeinschaftsforschung: 475 - Dritter Bereich: . Innovation und Einbeziehung von KMU: 363 - Vierter Bereich: . Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage: 1.280 - Direkte Forschungsaktionen der GFS: 739 - Maximaler Gesamtbetrag für das EG-Rahmenprogramm: 13.700 Die Summe von EUR 14.960 Millionen setzt sich zusammen aus diesem Gesamtbetrag und EUR 1.260 Millionen für nukleare Forschungstätigkeiten unter dem Euratom-Rahmenprogramm, das in einem separaten Verfahren angenommen wird, in dem das Parlament weniger Einfluß hat, und für das der Rat bereits einen Haushalt vereinbart hat. Edith Cresson, das für Forschung und Innovation zuständige Kommissionsmitglied der EU, begrüßte den Erfolg des Schlichtungsverfahrens und wies besonders darauf hin, daß der Abschluß der Verabschiedung des Programms vor Ende des Jahres eine Unterbrechung der Finanzierung europäischer Forschungsprojekte vermeiden würde. Sie dankte den gemeinsamen Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses, Renzo Imbeni, Vizepräsident des Europäischen Parlaments, und Caspar Einem, Österreichs Forschungsminister und derzeitiger Präsident des Forschungsrates, für die von ihnen geleistete Arbeit. Neben der Vereinbarung des Gesamthaushalts (der den maximalen Betrag darstellt, innerhalb dessen die jährlichen Haushalte festzulegen sind) für das Programm zwischen jetzt und dem Jahr 2002 behandelte der Schlichtungsausschuß auch eine Anzahl weiterer Fragen. Mindestens 10 % des Budgets für die spezifischen Programme im Rahmen des ersten Bereichs werden KMU gewidmet sein. Auf Bitte des Parlaments führt die Kommission eine mittelfristige Revision des Programms durch und kann gegebenenfalls Änderungsvorschläge unterbreiten. Die Leitaktion über die "Alterung der Bevölkerung" wird jetzt auch Forschung über Behinderungen beinhalten. Es wird ein Preis unter dem Namen Descartes-Preis zur Anerkennung herausragender wissenschaftlicher Leistungen als Folge europäischer kooperativer Forschung eingeführt werden. Ein abschließendes Thema, das im Lauf des Schlichtungsverfahrens die meisten Uneinigkeiten schuf, ist die sogenannte Guillotine-Klausel. Die EU-Ausgaben wurden in den letzten Jahren von einem Satz finanzieller Perspektiven geregelt, die mehrere Jahre umfassende Zeitspannen abdeckten, innerhalb derer der detaillierte Jahreshaushalt der EU liegen mußte. Die derzeitigen finanziellen Perspektiven laufen bis Ende 1999, ein neuer Satz für den Zeitraum 2000 bis 2006 ist jedoch noch nicht vereinbart worden. Mehrere Mitgliedstaaten wollten sich gegen die Eventualität absichern, daß die neuen finanziellen Perspektiven die Höhe der für die späteren Jahre des Fünften FTE-Rahmenprogramms vereinbarten Forschungsförderung nicht zulassen sollten. Der Schlichtungsausschuß einigte sich schließlich auf eine Formel zur Handhabung dieses Problems für den unwahrscheinlichen Fall, daß es auftreten sollte. In diesem Fall würden der Rat und das Parlament gemeinsam einen neuen maximalen Gesamtbetrag festlegen und die Aufschlüsselung auf die vier Bereiche des Programms abstimmen. Die Beträge für die spezifischen Programme würden jedoch vom Rat angepaßt werden. Die auf dem Schlichtungswege erzielte Vereinbarung muß jetzt noch vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Da der Text nicht geändert werden darf, wird diese Annahme wahrscheinlich ziemlich einfach über die Bühne gehen, besonders im Rat, in dem alle 15 Mitgliedstaaten dem Text bereits im Schlichtungsausschuß zugestimmt haben. Die Debatte über die Vereinbarung im versammelten Parlament ist für den 14. - 15. Dezember angesetzt, was ihre Verabschiedung zulassen würde, bevor das Parlament in dieser Woche dann noch den Haushalt der EU für 1999 verabschieden wird. Eine Anzahl anderer Entscheidungen (über die zehn spezifischen Programme sowie über die Bestimmungen für die Beteiligung und die Verbreitung der Forschungsergebnisse) werden vor der Lancierung des Programms ebenfalls noch getroffen werden müssen. Der Forschungsausschuß des Parlaments wurde zur Verabschiedung seiner Stellungnahmen zu allen zehn der spezifischen Programme am 26. November angesetzt. Diese werden dann im vollversammelten Parlament in der gleichen Woche wie die Debatte der Vereinbarung im Schlichtungsausschuß diskutiert werden. In der Zwischenzeit hat der Rat bereits eine Einigung über sechs der zehn spezifischen Programme erreicht und wird die anderen vier am 10. Dezember diskutieren mit dem Ziel, dann eine Einigung über diese zu erreichen. Er hat sich bereits auf die Regeln geeinigt, die aber noch nicht formell verabschiedet wurden. Wenn alle diese Stadien erst abgeschlossen worden sind, kann man die formelle Verabschiedung des gesamten Entscheidungssatzes Mitte Dezember erwarten. Sowohl das Parlament als auch der Rat haben sich verpflichtet, sich unbedingt darum zu bemühen, daß das vollständige Paket noch vor Ende des Jahres verabschiedet werden wird, damit das Fünfte Rahmenprogramm ab Anfang 1999 uneingeschränkt umgesetzt werden kann.