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Vierter Bericht über das Reformpaket für den Telekommunikationssektor

Der vierte in einer Reihe von Berichten über den Stand der Umsetzung des Reformpakets für den Telekommunikationssektor, die von der Europäische Kommission herausgegeben wird, ist vor kurzem von der Kommission verabschiedet worden. Die Reihe wurde im Mai 1997 aufgenommen, um di...

Der vierte in einer Reihe von Berichten über den Stand der Umsetzung des Reformpakets für den Telekommunikationssektor, die von der Europäische Kommission herausgegeben wird, ist vor kurzem von der Kommission verabschiedet worden. Die Reihe wurde im Mai 1997 aufgenommen, um die Organe der EU, Regierungen, Betreiber, Marktneulinge und Gerätehersteller über die Forstschritte zu informieren, die bei der Umsetzung und Anwendung der Maßnahmen des Reformpakets seit 1987 auf europäischer Ebene im Telekommunikationssektor erzielt wurden. Im Mittelpunkt des Berichts stehen die wichtigsten Bestimmungen des rechtlichen Rahmens, und er umfaßt Elemente wie die nationalen Regulierungsbehörden, Genehmigung, Zusammenschaltung, Universaldienste, Verfügbarkeit von Nummern, Frequenzen und das Recht, öffentliche Wege zu nutzen. Zusammenfassend stellt der Bericht fest, daß es offenbar keinen Bereich gibt, in dem wesentliche Versäumnisse bei der Anwendung der in innerstaatliches Recht umgesetzten Vorschriften aufgetreten sind, mit spürbarem Nutzen für die gesamte europäische Wirtschaft. In bezug auf die Umsetzung der EU-Regeln in innerstaatliches Recht kommt der Bericht zur Schlußfolgerung, daß die Umsetzung des größten Teils des Reformpakets vollständig ist. Es wird feststellend berichtet, daß die nationalen Regulierungsbehörden (NRB) außerdem damit begonnen haben, die in dem Reformpaket festgelegten Grundsätze in allen Mitgliedstaaten umzusetzen und daß sie zusammenarbeiten miteinander und mit der Kommission systematisch Informationen austauschen. Es bestehen jedoch einige Bedenken hinsichtlich ihrer Ausstattung mit Befugnissen und Mitteln, der Abgrenzung zu der Behörde, die das etablierte Unternehmen kontrolliert, und der klaren Trennung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Stellen der NRB. Dem Bericht zufolge scheinen die einzelstaatlichen Rahmenbedingungen für die Genehmigung gut zu funktionieren, da sehr viele neue Genehmigungen für den Marktzugang erteilt wurden und die in der Praxis angewandten Verfahren im großen und ganzen den Anforderungen des Pakets genügen. Bedenken werden vor allem in bezug auf die aufwendigen Genehmigungsbedingungen, den Mangel an Transparenz bei den Bedingungen und Verfahren, die Höhe der Gebühren und die mitunter langen Genehmigungsfristen geäußert. Außerdem wurden in der Gemeinschaft bereits zahlreiche Zusammenschaltungsvereinbarungen getroffen, es bestehen aber Bedenken in bezug auf die langwierigen Verhandlungen, die nur spärlichen Vereinbarungen auf dem Markt für Festnetze, die Unzulänglichkeit einiger Referenzangebote zur Zusammenschaltung und den Mangel an Transparenz bei den Kostenrechnungssystemen. Es gibt jedoch Anzeichen dafür, daß sich die Zusammenschaltungsgebühren der besten Praxis annähern und so zum Dienstleistungswettbewerb beitragen.

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