Neue Richtlinie über medizinische Invitro-Diagnosevorrichtungen tritt in Kraft
Am 7. Dezember 1998 trat eine neue EU-Richtlinie betreffend medizinische Invitro-Diagnosevorrichtungen in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben ab diesem Zeitpunkt ein Jahr lang Zeit, ihre Gesetze, Verordnungen und verwaltungstechnischen Bedingungen zu ändern, um der Gesetzgebung zu entsprechen. Richtlinie 98/79/EG soll gewährleisten, daß der Binnenmarkt für medizinische Invitro-Diagnosevorrichtungen reibungslos funktioniert. Unterschiede zwischen Mitgliedstaaten rufen Handelshemmnisse hervor, und es wird erwartet, daß die Harmonisierung die durch die Richtlinie veranlaßten Vorschriften kommerzielle Hürden reduzieren werden.