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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Telekommunikationsrat verweist den Rahmenentwurf für elektronische Unterschriften

Auf einer Tagung des Telekommunikationsrates am 27. November 1998 ist es den Mitgliedstaaten nicht gelungen, sich auf die Vorschriften für einen Gemeinschaftsrahmen für elektronische Unterschriften zu einigen. Die Sache wurde zur weiteren Bearbeitung des Richtlinienvorschlags ...

Auf einer Tagung des Telekommunikationsrates am 27. November 1998 ist es den Mitgliedstaaten nicht gelungen, sich auf die Vorschriften für einen Gemeinschaftsrahmen für elektronische Unterschriften zu einigen. Die Sache wurde zur weiteren Bearbeitung des Richtlinienvorschlags wieder an die Diplomaten verwiesen. Durch den Vorschlag soll die Anwendung elektronischer Unterschriften erleichtert werden, um sicherzustellen, daß der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktioniert. Der Rahmen würde für den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr sowie andere Verträge gelten. Bei den Diskussionen ging es um die Frage, ob die Richtlinie zwingende Vorschriften enthalten sollte, in der die Qualität und Sicherheit der Unterschriftenerstellungs- und -prüfungseinrichtungen festgelegt sind, damit diese rechtlich voll anerkannt werden. Da es dem Rat nicht gelang, sich anläßlich der Tagung zu einigen, scheint es nunmehr unmöglich, die Zielvorgabe der Verabschiedung dieser Richtlinie vor Ende des nächsten Jahres zu erfüllen. Der Vorschlag soll wieder auf der nächsten Sitzung des Telekommunikationsrates am 22. April 1999 erörtert werden, nachdem das Europäische Parlament sich dazu geäußert hat. Das gemeinsame Entscheidungsverfahren schreibt nach Annahme des Richtlinienentwurfs eine zweite Lesung im Parlament vor. Im April nächsten Jahres wird das Europäische Parlament allerdings mitten in den Vorbereitungen für die Parlamentswahlen im Juni 1999 stehen.

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