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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission empfiehlt Maßnahmen für die Behandlung radioaktiver Abfälle

Nach Angaben der Europäischen Kommission in ihrem vierten Bericht über die Situation der Behandlung radioaktiver Abfälle in den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden Verfahren und Methoden zur Behandlung aller Klassen radioaktiver Abfälle bis zu einem Punkt ent...

Nach Angaben der Europäischen Kommission in ihrem vierten Bericht über die Situation der Behandlung radioaktiver Abfälle in den 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wurden Verfahren und Methoden zur Behandlung aller Klassen radioaktiver Abfälle bis zu einem Punkt entwickelt, an dem sie im industriellen Rahmen angewendet werden können. Der einzige Aspekt, der noch in die Praxis umgesetzt werden muß, ist die Untertage-Lagerung hochgradiger Wärme entwickelnder Abfälle, die in einigen Mitgliedstaaten aufgrund von Lizenzierungsschwierigkeiten und Problemen hinsichtlich der öffentlichen Einstellung verzögert wurde. Nach Angaben des Berichts ist die vollständige Stillegung von kerntechnischen Anlagen durchführbar und wurde in Pilot-Demontageprojekten großen Umfangs demonstriert. Die jährliche Produktion aller radioaktiven Abfälle in der EU beträgt rund 50,000 m3, was im Vergleich mit den im vorhergehenden Bericht genannten Zahlen einen drastischen Rückgang darstellt. Im vorhergehenden Bericht wurden für die EU Werte von 80,000 m3/Jahr vorhergesagt (ohne Berücksichtigung der radioaktiven Abfälle in Österreich, Finnland und Schweden, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht Mitgliedstaaten der EU waren). Dieser Rückgang wird folgendem zugeschrieben: - der Bau neuer Kraftwerke wurde gestoppt (ausgenommen in Frankreich); - eine Anzahl älterer Anlagen wurde endgültig stillgelegt; - Betreiber kerntechnischer Anlagen haben enorme Anstrengungen zur Reduzierung der Abfallproduktion an der Entstehungsquelle unternommen; - fortschrittliche Methoden zur Reduzierung des Abfallvolumens werden angewendet. Alle Mitgliedstaaten mit einem Atomkraftwerkprogramm haben radioaktive Abfälle entsorgt. Bis Ende 1994 waren insgesamt 1,640,000 m3 entsorgt worden, entweder durch Lagerung im Meer (bis 1982), an der Oberfläche oder knapp unter der Oberfläche oder durch die Untertage-Endlagerung. Langlebige Wärme entwickelnde Abfälle werden jedoch an der Oberfläche gelagert, bis Untertageeinrichtungen für ihre Endlagerung verfügbar werden. In einer Anzahl von Mitgliedstaaten laufen Vorbereitungsarbeiten für die Entsorgung dieser Art von Abfällen, wie die Nutzung von Untertage-Labors, die Suche nach Standorten oder die Lizenzvorbereitung. Die Hauptempfehlungen sind: - Mitgliedstaaten sollten ihre Tätigkeiten bezüglich Standortwahl, Bau, Betrieb und Schließung hochgradiger Abfallendlager in tiefliegenden Ton-, Granit- oder Salzformationen fortsetzen. Eines der Hauptprobleme ist die fehlende Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber einem spezifischen Standort in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Eventuell würde ein besseres auf die Öffentlichkeit abgestelltes Informationsprogramm helfen, diesen Widerstand zu überwinden; - Nationale Sicherheitsbehörden sollten in die vorbereitenden Arbeiten einbezogen werden, bevor Anträge auf die Lizenzierung tiefer geologischer Endlager gestellt werden, und die Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten sollte aktiv gefördert werden; - Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen zur Verringerung des Volumens radioaktiver Abfälle aus allen kerntechnischen Anwendungen durch Maßnahmen zur Reduzierung der Abfallmengen an der Entstehungsquelle und durch Anwenden fortschrittlicher Abfallmengen-Reduzierungsverfahren fortsetzen; - Es ist wichtig, daß auf EU-Ebene ein gemeinsamer Vorschriftensatz für die Freigabe großer Mengen deklarierter radioaktiver Abfälle erzielt wird, die schließlich einen sehr geringen Grad von Restradioaktivität aufweisen werden. Die derzeitige Situation, in der einige Länder Freigabegrenzwerte haben und andere nicht, mit den resultierenden Auswirkungen für die Einführung und den Umlauf des Materials auf dem Markt ist nicht zufriedenstellend; - Die EU sollte die Selbständigkeit bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle zum Ziel haben, wie bei der Strategie für nicht-radioaktive Abfälle, selbst wenn der Transfer in Länder außerhalb der EU in der Gesetzgebung der EU nicht ausgeschlossen ist. Große Mengen radioaktiver Abfälle produzierende Länder sollten in der Lage sein, ihre Abfälle auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet zu entsorgen. Die Möglichkeit freiwilliger Kooperation zwischen Mitgliedstaaten sollte jedoch offen bleiben, wenn z.B. ein regionaler Entsorgungsansatz bessere Sicherheit und Vorteile für die Umwelt bewirken könnte; - Forschung und Entwicklung im Bereich der Behandlung radioaktiver Abfälle sollten weiterhin Daten, Modelle und Konzepte in Verbindung mit der langfristigen Sicherheit der Entsorgung langlebiger radioaktiver Abfälle verbessern.

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