Parlament stellt Gesamthaushaltsplans für 1999 fest
Die endgültige Feststellung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 1999 durch das Europäische Parlament ist jetzt im Amtsblatt veröffentlicht worden. Der Anhang "Forschung und technologische Entwicklung" bestätigt die am 22. Dezember 1998 vom Europäischen Rat getroffene frühere Entscheidung, die die Rechtsgrundlage für die Forschungsziele des Fünften Rahmenprogramms (RP5) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) feststellt. In dieser endgültigen Feststellung ist FTE in zwei Abschnitte unterteilt: - einen nichtnuklearen Abschnitt mit einer Gesamtausstattung von 13 981 Mio. Euro; - einen nuklearen Abschnitt mit einer Gesamtausstattung von 979 Mio. Euro. Die Gesamtausstattung für die Gemeinsame Forschungsstelle wurde gleichermaßen unterteilt: - der nichtnukleare Bereich hat eine Programmausstattung von 739 Mio. Euro; - der nukleare Bereich hat eine Programmausstattung von 281 Mio. Euro. Der endgültige Haushaltsplan enthält auch eine Aufschlüsselung der Verpflichtungsermächtigung für FTE für jedes Jahr bis zum Jahr 2002: - 1999 - 3 189,2 Mio. Euro; - 2000 - 3 340,0 Mio. Euro; - 2001 - 3 650,3 Mio. Euro; - 2002 - 3 760,5 Mio. Euro. Der FTE-Gesamthaushalt für den Zeitraum 1999 bis 2002 beträgt 13 940 Mio. Euro.