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Rat akzeptiert gemeinsame Position zum Programm LEONARDO DA VINCI

Der Rat der Europäischen Union hat eine gemeinsame Position im Hinblick auf den Erlaß des Beschlusses über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms in der Berufsbildung LEONARDO DA VINCI verabschiedet. Das Programm soll zwischen dem 1. Januar ...

Der Rat der Europäischen Union hat eine gemeinsame Position im Hinblick auf den Erlaß des Beschlusses über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms in der Berufsbildung LEONARDO DA VINCI verabschiedet. Das Programm soll zwischen dem 1. Januar 2000 und dem 31. Dezember 2006 umgesetzt werden. Ziel des Programms LEONARDO DA VINCI ist es, durch die Entwicklung eines europäischen Raums der Zusammenarbeit in der Bildung und Berufsbildung zur Förderung eines Europas des Wissens beizutragen. Dadurch soll die Politik der Mitgliedstaaten im Bereich des lebensbegleitenden Lernens sowie die Aneignung von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen - die den umfassend informierten, mündigen Bürger ausmachen - und dessen Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden. Dem Beschluß gemäß bestehen die Zielvorgaben des Programms darin, daß die Qualität, Innovation und europäische Dimension in Berufsbildungssystemen und -praktiken durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiterentwickelt werden. Diese Zielvorgaben sollen durch folgende Maßnahmen verfolgt werden: - Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Menschen in Berufsausbildung, insbesondere jungen Menschen, sowie von Berufsbildungsverantwortlichen; - Förderung von Pilotprojekten auf der Grundlage grenzüberschreitender Parterschaften mit den Zielen Innovationsförderung und Qualitätssteigerung bei der Berufsbildung; - Förderung der Sprachenkompetenz, auch von weniger verbreiteten und seltener erlernten Sprachen, und des Verständnisses für andere Kulturen im Zusammenhang mit der Berufsbildung; - Förderung der Entwicklung transnationaler Kooperationsnetze, die den Austausch von Erfahrungen und beispielhaften Praktiken erleichtern; - Erarbeitung und Aktualisierung von Vergleichsmaterial durch Förderung von Erhebungen und Analysen, vergleichbaren Daten, durch Beobachtung und Verbreitung von beispielhaften Praktiken und durch umfassenden Informationsaustausch. Der Beschluß konstatiert überdies, daß die Beteiligung an diesem Programm allen öffentlichen und/oder privaten Einrichtungen und Institutionen offensteht, die sich an Berufsbildungsmaßnahmen beteiligen, insbesondere: - Einrichtungen, Zentren und Institutionen der Berufsbildung auf allen Ebenen, einschließlich Hochschulen; - Forschungszentren und -institutionen; - Unternehmen, insbesondere KMU und Handwerksbetriebe, oder private und öffentliche Einrichtungen, einschließlich derjenigen, die in der Berufsbildung tätig sind; - Berufsverbände, einschließlich Handelskammern; - Sozialpartnern; - Gebietskörperschaften; - Gemeinnützigen Organisationen, ehrenamtlich tätigen Einrichtungen und NRO; Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag für die Durchführung dieses Programms beläuft sich für den Zeitraum von 2000 bis 2006 auf EUR 1.150 Mio. Der Beschluß trat am 22. Februar 1999 in Kraft.

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