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Kommission schlägt neue Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid vor

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rats über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft bekanntgemacht. Der Richtlinienentwurf umreißt die Ziele der Kommission, die schädlichen Auswirkungen von Benzol und Kohlenmonoxid auf die mens...

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rats über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft bekanntgemacht. Der Richtlinienentwurf umreißt die Ziele der Kommission, die schädlichen Auswirkungen von Benzol und Kohlenmonoxid auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern. Außerdem fordert er die Beurteilung der Konzentration von Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft sowie die Beschaffung sachdienlicher Informationen über diese Konzentration und die Unterrichtung der Öffentlichkeit hierüber. Er schlägt vor, daß die öffentlich erhältlichen Informationen über Benzol mindestens einmal im Monat und über Kohlenmonoxid mindestens einmal am Tag zu aktualisieren sind. Endgültiges Ziel ist die Erhaltung der Luftqualität, sofern sie gut ist, und andernfalls ihre Verbesserung. Die vorgeschlagene Richtlinie legt die oberen und unteren Grenzwerte für akzeptable Konzentrationen von Kohlenmonoxid und Benzol in der Luft dar und gibt die Toleranzmargen für beide an. Die für Benzol vorgeschlagene Toleranzmarge beträgt 5 µg/m3 (100 %) bei Inkrafttreten dieser Richtlinie, Reduzierung am 1. Januar 2003 und alle 12 Monate danach um einen jährlich gleichen Prozentsatz bis auf 0 % am 1. Januar 2010. Die für Kohlenmonoxid vorgeschlagene Toleranzmarge beträgt 5 µg/m3 (50 %) bei Inkrafttreten dieser Richtlinie, Reduzierung am 1. Januar 2003 und alle 12 Monate danach um einen jährlich gleichen Prozentsatz bis auf 0 % am 1. Januar 2005. (Diese Werte wurden - sowohl für Benzol als auch für Kohlenmonoxid - mit einem bei einer Temperatur von 293 K und einem Druck von 101,3 kPA genormten Volumen berechnet.) Die vorgeschlagene Richtlinie legt auch Kriterien für die Bestimmung von Probenahmestellen und Datenquellen fest. Im Rahmen einer Luftqualitätsstrategie schlägt die Kommission auch vor, dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens Ende 2004 einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht wird zur Prüfung von Luftqualitätszielen der Gemeinschaft und zum Vorschlag solcher Ziele sowie zur Entwicklung von Umsetzungsstrategien vorgelegt werden.