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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Erforschung der Ermüdung aufgrund von Flugdienstplänen

Die Europäische Kommission, Generaldirektion VII, hat eine offene Ausschreibung veröffentlicht, die sich auf eine Studie zur Entwicklung einer wissenschaftlichen Methode bezieht, mit deren Hilfe die Auswirkungen von Programmen für Flugdienstzeiten und nach Möglichkeit Ruhezeit...

Die Europäische Kommission, Generaldirektion VII, hat eine offene Ausschreibung veröffentlicht, die sich auf eine Studie zur Entwicklung einer wissenschaftlichen Methode bezieht, mit deren Hilfe die Auswirkungen von Programmen für Flugdienstzeiten und nach Möglichkeit Ruhezeiten auf die Ermüdung aufgrund von Flugdienstplänen beurteilt werden. Die Kommission bestätigt die Notwendigkeit, das Sicherheitsniveau im Luftverkehr zu verbessern, um dessen gegenwärtiges Image des Sicherheitsbewußtseins in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Kommission sorgt sich ferner darum, daß die Anzahl der Unfälle angesichts des zunehmenden Luftverkehrs steigen könnte. Obwohl Ermüdung zur Zeit auf der Liste der unfallverursachenden Faktoren relativ weit unten steht, geht aus der Analyse von Vorfallberichten hervor, daß eine aufmerksame Beobachtung von Ermüdung von wesentlicher Bedeutung ist, um derartige Prognosen auszuschließen. Im Rahmen dieser Studie sollen Luftfahrtunternehmen, die Europäische Kommission und deren zugehörige Expertengruppen die entsprechenden Instrumente erhalten, um individuelle Programme und diesbezügliche Varianten in Verbindung mit verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnissen über Ermüdung prüfen zu können. Dadurch würde man die Entscheidungen über derartige Programme unterstützen und die Grundlage für progressive Änderungen an den bestehenden Programmen schaffen, um das gesamte System der Flugdienst- und Ruhezeiten in der EU zu verbessern. Die Bieter haben die Namen und beruflichen Qualifikationen des für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personals anzugeben. Vertragslaufzeit: 26 Monate ab Vertragsunterzeichnung. Die Auswahl des Bewerbers erfolgt auf der Grundlage folgender Kriterien: - Nachweisliche Erfahrung in der Luftfahrtmedizin und -forschung; - Nachweisliche Kenntnisse der relevanten Gemeinschaftspolitik; - Nachweisliche Erfahrung mit Studien in verwandten Bereichen und allgemeine Kenntnisse zur Situation bezüglich Flugdienst- und Ruhezeiten und Flugdienstplänen; Zuschlagskriterien in der entsprechenden Reihenfolge: - Vorgeschlagene Methodik (40%); - Nachweisliche Erfahrung des Bieters mit Studien zur Ermüdung im Bereich der Flugdienst- und Ruhezeiten und Computermodellerstellung (30%); - Kenntnis der Gemeinschaftspolitik im Bereich Flugdienst- und Ruhezeiten und zugehörigen Bereichen (30%); - Preis. Weitere Auskünfte erteilt: Europäische Kommission Generaldirektion für Verkehr Referat C3 (Sicherheit im Flugverkehr, Flugsicherung, Industriepolitik und soziale Aspekte) Herr N. R. Bullough BU33 5/73 rue de la Loi 200 B-1049 Brussels Tel. +32-2-2968238; Tel. +32-2-2954443; Fax 32-2-2967082.