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SI-Einheiten müssen geändert werden

Vor kurzem wurde der Entwurf eines Vorschlags veröffentlicht, der Änderungen in der Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Zusammenhang mit dem internationalen Einheitensystem (Système International, SI) fordert. Der Vorschlag soll eine Richtlinie des Europäischen...

Vor kurzem wurde der Entwurf eines Vorschlags veröffentlicht, der Änderungen in der Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Zusammenhang mit dem internationalen Einheitensystem (Système International, SI) fordert. Der Vorschlag soll eine Richtlinie des Europäischen Parlaments (EP) und des Rats zur Ergänzung der Richtlinie 80/181/EWG über die Anpassung der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Maßeinheiten erwirken. Die in der gesamten EG angewandte Gesetzgebung bestimmt SI-Einheiten als die gesetzmäßigen Einheiten für Messungen in der Gemeinschaft. Einige der sehr spezifischen Einheiten werden auch international für bestimmte Anwendungen anerkannt und außerdem sieht die Richtlinie 'ergänzende Angaben' von Messungen in Einheiten vor, die nicht den gesetzmäßigen Einheiten entsprechen. Die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie sind notwendig geworden, um die Richtlinie an internationale Vereinbarungen und Entscheidungen anzupassen. Außerdem ist es wichtig, die Frist im Hinblick auf die Nutzung der ergänzenden Angaben zu verlängern. Diese soll im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung Ende 1999 auslaufen, was, falls keine Schritte ergriffen werden, zu Inkompatibilität zwischen der Gesetzgebung Europas und den USA führen würde. Dies würde wiederum die Nutzung der Einheiten zur Bestimmung der Werte für Mengendaten beeinflussen. Des weiteren werden neben dem Vorschlagsentwurf Empfehlungen veröffentlicht, die Änderungen der US-Gesetzgebung als eine kurzfristige Lösung fordern. Dadurch würde den USA die Möglichkeit gegeben, Produkte zu verkaufen, die ausschließlich mit SI-Einheiten gekennzeichnet sind. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, daß die EU wie in dem Vorschlagsentwurf festgelegt eine vorläufige Maßeinheit annimmt, die den Übergangszeitraum verlängern würde, während dessen ergänzende Angaben in 'nicht-gesetzmäßigen' Einheiten gestattet wären, um die Kompatibilität mit der US-Gesetzgebung zu wahren. Dann könnten europäische Hersteller weiterhin ihre Produkte vermarkten, ohne sie mit verschiedenen Maßeinheiten kennzeichnen zu müssen. Der Ergänzungsvorschlag bedeutet keine Änderung in bezug auf den Status der SI in der Gemeinschaft, und die in der Richtlinie vorgesehenen technischen Änderungen für Einheiten werden keine direkt beobachtbare Wirkung auf den Markt haben. Statt dessen gelten die Veränderungen für internationale Vereinbarungen und Entscheidungen. Drei der Ergänzungen betreffen in erster Linie das Format und die Präsentation von Einheiten und zwei Ergänzungen sind Aktualisierungen gesetzlicher Definitionen. Falls der Rat und das EP den vorläufigen Maßnahmen zustimmen, wird es ihnen mehr Zeit gegeben, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen. Der Vorschlagsentwurf ist auf der Webseite der Generaldirektion III der Europäischen Kommission abrufbar: URL: http://www.europa.eu.int/comm/dg03/whatsnew.htm(öffnet in neuem Fenster)