Kommission ändert Prüfmethode zur Bestimmung von Arzneimittelbestandteilen in Lebensmitteln
Das von der Europäischen Gemeinschaft festgelegte Verfahren zur Bestimmung der oberen Grenzwerte für veterinärmedizinische Produkte in Lebensmitteln mit tierischer Ausgangsbasis wurde jetzt durch Änderung der Vorschrift des Rats (EWG) Nr. 2377/90 abgeändert. Die Änderungen klären eine Vielzahl von Änderungen in den Anhängen zu dieser Vorschrift seit ihrer Verabschiedung, so daß ihre Anwendung jetzt einfacher ist. Gewisse Anhänge wurden konsolidiert, insbesondere die Anhänge I bis IV, und auch die Namen oder chemischen Bezeichnungen einiger der Verbindungen wurden berichtigt oder präzisiert. Auch einige wichtige Fehler wurden bei dieser Gelegenheit beseitigt. Der geänderte Text der Beilagen I bis IV der Vorschrift wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften im vollen Wortlaut veröffentlicht, und die Vorschrift tritt am sechsten Tag nach ihrer Veröffentlichung am 9. März 1999 in Kraft.