Öffentlichkeit will transparenten, klaren und verhältnismäßigen rechtlichen Rahmen für Multimedia-Bereich
Der rechtliche Rahmen für Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien sollte nach Meinung der Öffentlichkeit transparent, klar und verhältnismäßig sein und trennen zwischen Regelungen für die Übertragung von Signalen und für Inhalte. Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zum Grünbuch über Konvergenz von Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien verabschiedet. In dem im Dezember 1997 auf Initiative der Kommissare Martin Bangemann und Marcelino Oreja veröffentlichten Grünbuch wurde auf die weitreichenden Auswirkungen der Konvergenz auf die wirtschaftliche Entwicklung, die Beschäftigungslage, die kulturelle Identität und die Gesellschaft hingewiesen. Der Schaffung geeigneter rechtlicher Bedingungen für die betroffenen Bereiche kommt daher höchste Bedeutung zu. Die öffentliche Konsultation verlief in zwei Phasen. In der ersten Phase, die bis Mai 1998 dauerte, gingen über 270 schriftliche Antworten von Organisatoren der drei Branchen und den Mitgliedstaaten ein. In der zweiten Phase wurden Fragen zu drei von der Kommission als maßgebend eingestuften Bereichen gestellt: - Zugang zu Netzen und Gateway-Einrichtungen; - Investitionen, Innovationen und Herstellung von Inhalten; - ausgewogenes rechtliches Verhältnis zwischen öffentlichem Interesse und Wettbewerbserwägungen. Der Wunsch der Öffentlichkeit, daß der rechtliche Rahmen transparent, klar und verhältnismäßig sein sollte, erfordert einen horizontalen Ansatz mit einer einheitlichen Behandlung der gesamten Infrastruktur für die Übertragung von Signalen und zugehörige Dienste, unabhängig davon, welche Art von Dienstleistungen transportiert wird. Die Ergebnisse der Konsultation betrafen auch das Wesen des öffentlichen Rundfunks. Die Kommission gedenkt anhand dieses Prozesses Vorschläge für die folgenden Maßnahmen zu entwickeln: - Reformen der Regelungen für Infrastrukturen und zugehörige Dienste werden im Rahmen der Überprüfung des Regelwerks für den Telekommunikationssektor 1999 vorgeschlagen; - Die Bereitstellung von Inhalten wird entweder durch Anpassung bestehender Rechtsvorschriften oder durch Einführung neuer Maßnahmen abgedeckt.