Rat genehmigt Pläne für Wasserpolitik
Der Rat der Europäischen Union (EU) hat einen Richtlinienentwurf über Wasserpolitik genehmigt, durch den bis zum Jahre 2010 die verschmutzten Gewässer Europas regeneriert werden sollen. Die Richtlinie würde für Qualitätsnormen und Emissionsgrenzwerte gelten und durch Bewirtschaftungspläne für Flußbecken statt durch politische oder administrative Abteilungen umgesetzt. Der Richtlinienentwurf legt die folgenden Vorschriften für Flußbecken in der EU fest: - Eine Beurteilung der spezifischen Merkmale des Flußbeckens; - Die Einrichtung von Programmen mit Maßnahmen zur Verwirklichung der in der Richtlinie verankerten Zielvorgaben; - Eine Zusammenfassung aller o.e. Punkte in einem Flußbecken-Bewirtschaftungsplan"; - Konsultation der Öffentlichkeit in Bezug auf den Plan. Der Richtlinienentwurf enthält außerdem: - Einen Mechanismus, in dem das Prinzip der Deckung der Kosten für die Wasserdienste berücksichtigt ist; - Maßnahmen zur Bekämpfung von akzidenteller Verschmutzung; - Spezifische Vorkehrungen in Bezug auf das Ablassen gefährlicher Stoffe von kleinen industriellen Anlagen, das von der Richtlinie über integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) nicht erfaßt ist; - Die Möglichkeit der Bestimmung von Schutzgebieten"; - Ein Verfahren für die Entwicklung koordinierter Strategien zur Handhabung von Verschmutzung durch einzelne Verunreiniger oder Gruppen von Verunreinigern. Nach Stellungnahme des Rates dient die Richtlinie der Entwicklung integrierter und kohärenter Wasserpolitiken sowie zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes", mit dessen Hilfe identifiziert werden soll, welche Wasserprobleme dringender Aufmerksamkeit bedürfen. Durch den Richtlinienentwurf soll außerdem eine Grundlage für die Erfassung und Analyse von Informationen über den Status der aquatischen Umwelt geschaffen werden. Diese Grundlage würde zur Formulierung von Politiken für eine nachhaltige Entwicklung dienen. Außerdem wird Transparenz gefordert, die sich auf die Veröffentlichung und Verbreitung von Informationen sowie Konsultation der Öffentlichkeit stützt. Eine gemeinsame Position zu dem Richtlinienentwurf soll formell verabschiedet werden, sobald der Text in seiner Endbearbeitung vorliegt. Im Anschluß daran wird das Dokument dem Europäischen Parlament zur zweiten Lesung unterbreitet.