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Herausforderung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für wissenschaftliche und technologische Fragen

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms (RP5) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) für den Zeitraum 1998 bis 2002 bekanntgemacht. Diese Aufforderung hat V...

Die Europäische Kommission hat eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms (RP5) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FTE) für den Zeitraum 1998 bis 2002 bekanntgemacht. Diese Aufforderung hat Vorschläge für indirekte FTE-Aktionen im Rahmen des spezifischen Programms für FTE betreffend "Ausbau des Potentials an Humanressourcen und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" auf dem Gebiet der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für wissenschaftliche und technologische Fragen zum Gegenstand. Die Texte für den Aufruf sind zusammen mit der gesamten für die Erstellung eines Vorschlags erforderlichen Dokumentation erhältlich unter: URL: http://cordis.europa.eu/improving(öffnet in neuem Fenster) Diese Aufforderung betrifft Vorschläge, die zu einem festen Termin eingehen müssen, nach dessen Ablauf die Bewertung stattfindet. Vorschläge, die nach dem Stichtag eingehen, können im Rahmen dieser Aufforderung nicht mehr berücksichtigt werden. Personen, die nach den Regeln für die Teilnahme und Verbreitung an indirekten FTE-Aktionen des spezifischen Programms teilnehmen können, werden aufgefordert, Vorschläge zu folgenden Themen einzureichen: Förderung wissenschaftlicher und Technologischer Spitzenleistungen: Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Ziel ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für wissenschaftliche Arbeiten und technologische Entwicklungen, insbesondere solche im Rahmen Europäischer Forschungsprogramme, und dadurch eine Überwindung der Distanz zwischen Wissenschaft in ihrer europäischen Dimension und der Öffentlichkeit. Dies sollte beitragen zu einem besseren Verständnis der europäischen Bürger sowohl für die positiven Auswirkungen von Wissenschaft und Forschung auf ihr tägliches Leben als auch für die Grenzen und möglichen Folgewirkungen von Forschung und technologischen Entwicklungen. Diese Maßnahme zielt auch darauf ab, die Wissenschaftler stärker zu sensibilisieren für Fragen und Themen, welche die Öffentlichkeit beschäftigen. Gegebenenfalls werden diese Aktivitäten auf einzelstaatlichen Aktivitäten aufbauen. Diese Aufforderung ist offen für: - Kooperationsnetze für den Austausch von bewährten Verfahren, Kenntnissen und Know-how, an denen mindestens fünf nicht verbundene Partner in mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sind; mindestens einer der drei Partner muß in einem Mitgliedstaat ansässig sein; die Dauer des Kooperationsnetzes beträgt zwei bis drei Jahre. Diese Ausschreibung ist offen für Anträge auf Kooperationsnetze aus allen Bereichen wissenschaftlicher Tätigkeit. - Die Organisation der Europäischen Woche für Wissenschaft und Technologie, die sich auf Projekte konzentrieren wird, die sich mit in der Natur vorkommenden Ereignissen befassen, welche einen Einfluß auf unser tägliches Leben haben (z. B. die Sonne, das Wetter oder das Meer usw.); diese Projekte sollen die Bedeutung der Wissenschaft für das Verständnis dieser Phänomene aufzeigen. Kooperationsnetze werden als thematische Netze finanziert und die Gemeinschaftsfinanzierung wird im Regelfall 0,02 Millionen Euro im Durchschnitt je Partner und Jahr nicht übersteigen. Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Woche für Wissenschaft und Technologien werden als Begleitmaßnahmen finanziert. Antragsteller, deren Anträge für eine Förderung in Frage kommen, werden vor Abschluß ihres Vertrages zu einem oder mehreren Koordinierungstreffen nach Brüssel eingeladen, um einen wechselseitig verbindlichen Zeitplan und andere Aspekte für eine erfolgreiche Durchführung der Woche zu vereinbaren. Gegebenenfalls können zusätzlich Koordinierungsverträge ausgehandelt werden, um eine angemessenen Koordination zwischen den geförderten Anträgen zu gewährleisten. Die für diese Aufforderung verfügbaren vorläufigen Haushaltsmittel für die Gemeinschaftsbeteiligung betragen 4 Millionen Euro. Auskünfte zu den Regeln für die Teilnahme am Programm und zur Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen sind im Leitfaden für Antragsteller enthalten, der ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen zu dieser Aufforderung bei der Europäischen Kommission unter der untenstehenden Adresse erhältlich ist. Weitere Informationen erteilt: Europäische Kommission Generaldirektion XII Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Referat F (Sensibilisierung der Öffentlichkeit) Rue de la Loi 200 B-1049 Brussels Fax +32-2-2963270 E-mail: research@ec.europa.eu URL: http://cordis.europa.eu/improving(öffnet in neuem Fenster)

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