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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Präsident Santer verteidigt EU-Kommissare wegen Rücktritt

Am Tag nach dem Rücktritt der Mitglieder der Europäischen Kommission ergriff Präsident Jacques als Antwort auf den Ersten Bericht des vom Europäischen Parlament ernannten Ausschusses Unabhängiger Sachverständiger die Gelegenheit, einige Worte im Namen der Kommission zu spreche...

Am Tag nach dem Rücktritt der Mitglieder der Europäischen Kommission ergriff Präsident Jacques als Antwort auf den Ersten Bericht des vom Europäischen Parlament ernannten Ausschusses Unabhängiger Sachverständiger die Gelegenheit, einige Worte im Namen der Kommission zu sprechen. "Der Bericht beruht auf einer Anzahl spezifischer Fälle, die in jüngster Zeit die Kritik des Europäischen Parlaments auf sich gezogen haben," sagte er. "Die Fälle werden sehr ausführlich analysiert, und obwohl die Ergebnisse ein gewisses Maß an Fehlverhalten und in einem Fall Günstlingswirtschaft offenlegen, möchte ich darauf hinweisen, daß es keine Anhaltspunkte dafür gibt, daß Mitglieder der Kommission in Betrug oder Korruption verwickelt waren oder sich persönlich bereichert haben. "Ich stelle fest, daß der Bericht des Ausschusses auf der Grundlage einer kleinen Anzahl von Fällen von Betrug und Fehlverhalten, die in der Tat die Kritik rechtfertigen, ein Bild des völligen Fehlens von Verantwortung auf Seiten der Institution und ihrer Beamten zeichnet. Dieses Bild ist verzerrt. Ich empfinde den Ton der Schlußfolgerungen des Berichts als vollkommen ungerechtfertigt. "Ich kann nicht akzeptieren, daß vier Jahre Arbeit, in denen diese Kommission ihr politisches Programm vollständig umgesetzt hat, auf sechs Fälle von Unregelmäßigkeiten reduziert werden können, vier davon gehen auf die Zeit vor 1995 zurück. Außerdem hätte ich gehofft, daß der Ausschuß Unabhängiger Sachverständiger den sehr erheblichen Reformen mehr Bedeutung beigemessen hätte, die diese Kommission seit 1995 durchgeführt hat, das gilt auch für das vom Parlament im vergangenen Januar angekündigte ambitionierte Programm. "Die gestrige Entscheidung (15. März 1999) der Kommission war ein politischer Akt. Wir haben unsere Verantwortung übernommen, obwohl wir den Bericht für unausgewogen halten. Manchmal kann Kritik begrüßenswert sein; wir müssen diese Krise als einen Katalysator für tiefgreifende und anhaltende Reformen in allen europäischen Institutionen nutzen. Ich hoffe, daß diese Krise helfen wird, das ungestörte Funktionieren der Institutionen wiederherzustellen. "Ich habe den Präsidenten des Europäischen Rates über die gestern getroffene Entscheidung informiert. Ich habe ihn darauf hingewiesen, daß wir unsere Funktionen in Übereinstimmung mit den Verträgen weiterhin ausüben werden, bis unser Ersatz im Rahmen der entsprechenden Verfahren bereitsteht," sagte Präsident Santer. Der Fall von Günstlingswirtschaft, auf den sich Präsident Santer bezog, betraf die Verbindungen zwischen Kommissarin Edith Cresson, Mitglied zuständig für Forschung, Innovation, allgemeine und berufliche Bildung und Jugend, und Herrn Berthelot. Der Ausschuß Unabhängiger Sachverständiger erläuterte, daß Kommissarin Cresson Herrn Berthelots Fähigkeiten für die Kommission nutzen wollte, insbesondere bei der Vorbereitung des Fünften Rahmenprogramms (RP5) für Forschung, technologische Entwicklung und (FTE) zu einer Zeit nutzen wollte, als er ein langjähriger Freund von ihr war. Herr Berthelot erhielt zwei Aufträge von der Kommission: - GD XII (1. September 1995 - 28. Februar 1997); - Gemeinsame Forschungsstelle (1. März 1997 - 31. Dezember 1997). Nachdem er die Rolle von Herrn Berthelot bei diesen Verträgen erläutert hatte, legte der Ausschuß Unabhängiger Sachverständiger die Ziele für objektive Beschwerdegründe über seine Ernennung durch die Kommission fest, und kam zu folgendem Schluß: "Zusammengefaßt läßt sich sagen, daß die beiden Verträge irregulär sind, da sie jeglicher Rechtsgrundlage Grundlage entbehrten, so daß Herrn Berthelots Anträge hätten abgelehnt werden müssen." Außerdem kam der Ausschuß Unabhängiger Sachverständige zu dem Schluß, daß: - die Dauer der Verträge zu lang war; - Es höchst unwahrscheinlich war, daß seine Dienstreisen nach Châtellerault in Frankreich (wo Kommissarin Cresson Bürgermeisterin war) im Interesse der Kommission gerechtfertigt werden könnten; - er es unterlassen hatte, die Mindestleistungen der Arbeit zu produzieren. Der Ausschuß Unabhängiger Sachverständiger kam zu dem Schluß, daß es sich hier um einen eindeutigen Fall von Günstlingswirtschaft handelt. "Eine Persönlichkeit, die aufgrund ihrer Berufslaufbahn den verschiedenen Positionen nicht gewachsen war, für die sie eingestellt wurde, ist dennoch unter Vertrag genommen worden. Die erbrachten Leistungen sind in bezug auf Quantität, Qualität und Sachkenntnis eindeutig unzureichend. Die Gemeinschaft "ist nicht auf ihre Kosten gekommen". "Außerdem hat die eingestellte Persönlichkeit hauptsächlich als persönlicher Mitarbeiter des Kommissionsmitglieds gearbeitet, und es ist stark zu vermuten, daß sie häufig für Zwecke eingesetzt wurde, die mit den europapolitischen Tätigkeiten der Kommissarin nicht viel zu tun hatten. "Die zuständigen Verwaltungsbehörden haben diese Verträge unterzeichnet, und die Finanzkontrolle hat im voraus den Sichtvermerk erteilt. Trotz fehlender Rechtsgrundlage bestanden hier offenbar keine Bedenken. "Die Wahrung der Form enthebt die Verantwortungsträger nicht der Verantwortung, gleichviel ob es sich um den Arbeitgeber (Frau Cresson) oder den Beschäftigten (Herrn Berthelot) handelt. Da es sich um einen ihrer Freunde handelte, hätte Frau Cresson vielmehr als Kommissionsmitglied während der gesamten Beschäftigungsdauer mit erhöhter Wachsamkeit reagieren müssen," schlußfolgerte der Ausschuß Unabhängiger Sachverständiger. Dieser Bericht ist erhältlich über: http://www2.europarl.eu.int/experts

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