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Haushaltskontrollausschuß genehmigt unabhängiges Amt für Betrugsbekämpfung

Der Haushaltskontrollausschuß des Europäischen Parlaments (EP) hat grünes Licht für die schnellstmögliche Einrichtung eines Amtes für Betrugsbekämpfung der Europäischen Union gegeben. Der verabschiedete Bericht betrifft einen Vorschlag für eine Verordnung für die zukünftigen A...

Der Haushaltskontrollausschuß des Europäischen Parlaments (EP) hat grünes Licht für die schnellstmögliche Einrichtung eines Amtes für Betrugsbekämpfung der Europäischen Union gegeben. Der verabschiedete Bericht betrifft einen Vorschlag für eine Verordnung für die zukünftigen Aufgaben des Amtes. Er fällt unter das neue Mitentscheidungsverfahren des EP und des Rates, das am 1. Mai 1999 in Kraft tritt. Der Text der vorgeschlagenen Verordnung entstand in enger Zusammenarbeit zwischen hochrangigen Vertretern von Parlament, Rat und Kommission und basiert auf einer in diesem Ausschuß getroffenen Vereinbarung. Der Ausschuß führte entsprechend der Maßgabe des Parlaments wesentliche Änderungen an dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission durch. Der geänderte Text legt genauer fest, welche Aufgaben und Untersuchungsrechte das neue Amt (OLAF) hat, das an die Stelle von UCLAF tritt. Es erhält das Recht, Untersuchungen in den Mitgliedstaaten und in den Verwaltungen aller Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft durchzuführen. Ziel ist der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und die Verfolgung aller Unregelmäßigkeiten, die unter das Verwaltungs- oder Strafrecht fallen. OLAF genießt vollständige operationelle Unabhängigkeit. Das Amt wird von einem Direktor geleitet, der im Anschluß an Gespräche zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Rat ernannt wird und verpflichtet ist, strafrechtlich relevante Informationen, die bei internen Untersuchungen erlangt werden, umgehend an die Justizbehörden weiterzuleiten. Die Mitarbeiterzahl des Amtes wird gegenüber UCLAF erhöht. Es steht unter der Aufsicht eines Überwachungsgremiums aus fünf unabhängigen qualifizierten Sachverständigen. Der Direktor von OLAF kann in Angelegenheiten, welche die Unabhängigkeit des Amtes betreffen, den Gerichtshof anrufen. Es setzt neben der Kommission auch das Parlament, den Rat und den Rechnungshof über seine Untersuchungen in Kenntnis. Das Verfahren zur Verabschiedung der Rechtstexte, die für die Einrichtung von OLAF erforderlich sind, läuft bereits. Die Kommission muß dazu eine Entscheidung zur Gründung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) als Nachfolger von UCLAF verabschieden. Parallel dazu verabschieden das Parlament und der Rat in einer Lesung die geänderte Verordnung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens. Das Parlament fällt anschließend seine endgültige Entscheidung auf seiner Tagung in Straßburg im Mai. Der Rat hat sich verpflichtet, den Text am 25. Mai 1999 zu verabschieden. Daneben verabschieden Parlament, Rat und Kommission eine interinstitutionelle Vereinbarung, welche die übrigen Organe und Einrichtungen der EU ebenfalls unterschreiben sollen und worin genaue Regelungen für Untersuchungen durch OLAF in den genannten Organen und Einrichtungen festgelegt sind. Es wird erwartet, daß die Rahmenbedingungen für die Gründung von OLAF am 1. Juni 1999 gegeben sein werden.

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