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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Abtretende Kommission schlägt Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug vor

Die abtretende Kommission, die nach Veröffentlichung des Berichts des unabhängigen Expertenausschusses über Anschuldigungen von Betrug, Veruntreuung und Nepotismus gerade ihr Amt niedergelegt hat, hat dennoch einen geänderten Beschluss über die Einrichtung einer unabhängigen S...

Die abtretende Kommission, die nach Veröffentlichung des Berichts des unabhängigen Expertenausschusses über Anschuldigungen von Betrug, Veruntreuung und Nepotismus gerade ihr Amt niedergelegt hat, hat dennoch einen geänderten Beschluss über die Einrichtung einer unabhängigen Stelle für Bekämpfung von Betrug verabschiedet. Dieser Vorschlag wird zunächst dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament vorgelegt, ehe er von der Kommission endgültig verabschiedet werden kann. Die neue Stelle ersetzt die Task Force zur Koordinierung von Maßnahmen zur Verhinderung von Betrug (UCLAF) und soll externe Untersuchungen in den einzelnen Mitgliedstaaten und interne Untersuchungen bei den einzelnen Stellen und Organen der Europäischen Union durchführen. Die neue Stelle soll gegenüber der Kommission völlig unabhängig sein, und der Leiter der Stelle darf bei seinen Untersuchungen weder Anweisungen verlangen noch nach Anweisung handeln. Die Stelle wird bei ihrer Arbeit von einem Beobachtungsausschuß unterstützt. Seine Mitglieder sind unabhängige Personen und Experten auf dem Gebiet der Vorbeuge gegen Betrug. Die neue Stelle entscheidet nach eigenem Ermessen über durchzuführende interne Prüfvorgänge bei einer EU-Einrichtung oder EU-Stelle, sowie über die Weiterleitung von Akten an einzelstaatliche Justizbehörden. Bei externen Prüfungen übt die Stelle die Befugnisse aus, die die Kommission aufgrund der bestehenden EU-Rechtsbestimmungen bei Betrugsverdacht hat. Die Entscheidung tritt am 1. Juni 1999 in Kraft. Die Kommission schlägt die Übernahme der Aufgaben von UCLAF durch die neue Stelle mit Wirkung vom 17. März 1999 vor.

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