Kommission bewilligt deutsche Unterstützung für die Kohleindustrie
Die Europäische Kommission hat ihren gemeinsamen Beschluß vom 2. Dezember 1998 über die deutsche Unterstützung für die Kohleindustrie für 1998 veröffentlicht. Damit erhält Deutschland die Genehmigung, bestimmte finanzielle Maßnahmen zur Förderung der Kohleindustrie zu ergreifen. Gleichzeitig ist dies für den Energiesektor von Bedeutung. Im Oktober 1997 kündigte Deutschland gegenüber der Europäischen Kommission an, daß es seine eigene Kohleindustrie im Jahr 1998 unterstützen wolle. Dies erforderte Änderungen bezüglich der bestehenden bis 2000 gültigen Kohlepolitik des Landes, die zuvor in Deutschlands Restrukturierungsplan aus dem Jahr 1994 niedergelegt worden war. Die Kommission prüfte die Vereinbarkeit des Planes mit der Modernisierung, Rationalisierung und Restrukturierung und verschiedene finanzielle Hilfsmaßnahmen. 1997 erzielte man eine Vereinbarung über neue Leitlinien für die deutsche Kohleindustrie von 1998 bis 2005. Die Vereinbarung sah eine stetige Verringerung der jährlichen Produktion auf 37 Millionen Tonnen Kohle bis 2002 und eine Reduzierung der Arbeitskräfte um 30.000 auf insgesamt 56.000 vor. Damit wurden frühere Ziele aus dem Restrukturierungsplan 1994 geändert. Deutschland stützte seinen Plan zur Modernisierung, Rationalisierung, Restrukturierung und Reduzierung des Bergbaus auf folgende Zielsetzungen: - optimale Ausnutzung der geringeren finanziellen Mittel, - Verringerung der Produktion und der Kosten, - Gewährleistung termingerechter Lieferungen angemessener Qualität an Kunden, - eine sozial verträgliche Verringerung der Beschäftigten unter Vermeidung vorübergehender Entlassungen aus betrieblichen Gründen, - Berücksichtigung der regionalen Auswirkungen der Maßnahmen. Jeder zur Unterstützung vorgesehene Kohleproduktionsbetrieb mußte Informationen an die Kommission senden, damit diese die deutschen Pläne zur Umsetzung dieser Ziele bewerten konnte. Das Hauptinteresse der Kommission lag auf den folgenden Kriterien: - Umfang des Vorkommens - Qualität der Kohle - Kosten. Die Kommission hat auch die Notwendigkeit berücksichtigt, die sozialen und regionalen Auswirkungen der Restrukturierung des Kohlebergbaus in Regionen, die bereits überdurchschnittlich von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind, zu minimieren. Deutschland hat jetzt die Genehmigung der Kommission, seiner Kohleindustrie folgende Summen zu gewähren: - 5.171 Millionen DM: zum Ausgleich des Unterschiedes zwischen den Kosten der Kohleproduktion und den Verkaufspreisen, die frei auf Grundlage der Weltmarktbedingungen für Kohle ähnlicher Qualität aus Drittländern vereinbart wurden, - 3.164 Millionen DM: als Teil eines Programms für die vollständige oder teilweise Schließung mehrerer deutscher Kohlebergwerke, - 81 Millionen DM: für Zusatzzahlungen an deutsche Bergarbeiter, - weitere Unterstützung wird auch gewährt, um zusätzliche Entwässerungskosten in Bergwerken, die als Teil der Restrukturierungsmaßnahmen geschlossen wurden und nahe Arbeitsgruben liegen, zu decken und um die Unternehmen bestimmter Kohleproduktionsbetriebe bei der Deckung außergewöhnlicher Kosten zu unterstützen. Hilfe wird auch für bestimmte Kohleproduktionsbetriebe gewährt, um die aus der Restrukturierung der Kohleindustrie resultierenden Kosten, die jedoch nicht mit der Produktion zusammenhängen, zu decken. Insgesamt stehen zur Deckung dieser Kosten 1.011 Millionen DM zur Verfügung. Die Kommission hat festgelegt, daß diese Unterstützung nur für die Kohleproduktion zu zahlen ist, die für die Energieerzeugung und an die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) geliefert wird. Deutschland hat zugesichert, der Kommission bei Nichterreichen eines realistischen Abwärtstrends erforderliche Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen. Bei den Kohlebergbaugebieten, die für diese Unterstützung vorgesehen sind, handelt es sich auch um die Zielgebiete für eine regionale Unterstützung der Gemeinschaft.