Vorschlag zum Datenschutz in Institutionen und Organen der EU
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zum Schutz von persönlichen Daten innerhalb der Institutionen und beigeordneten Organen der EU durch eine Verordnung unterbreitet. Eine Sammlung von Vorschriften würde die Sicherheit von persönlichen Daten sicherstellen, während ein unabhängiges Aufsichtsorgan die Anwendung dieser Vorschriften überwacht. Die vorgeschlagene Verordnung muß nun vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament genehmigt werden, um den Artikel 286 vom Amsterdamer Vertrag einzuhalten, wonach die EU verpflichtet wurde, neue Sicherheitsbestimmungen für den Datenschutz einzuführen. Die Datenschutz-Richtlinie, die im Jahre 1995 angenommen wurde, beschränkte sich nur auf Mitgliedstaaten, obwohl die Kommission und der Rat eine öffentliche Erklärung abgegeben haben, diese Richtlinie zu befolgen. Gemäß der vorgeschlagenen Verordnung müssen Daten fair und gesetzmäßig verarbeitet werden und sind nur für spezifische, ausdrückliche und legitime Zwecke zu sammeln. Es müssen alle angemessenen Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, daß die Daten sachdienlich, genau und auf dem neuesten Stand sind. Die Bürger würden gesetzlich durchsetzbare Rechte innehaben, die auch das Recht auf Zugang, Berichtigung, Sperrung und Löschung von auf sie bezogenen persönlichen Daten in den Akten der EU-Institutionen umfassen. Eine Europäische Datenschutz-Behörde wird eingerichtet werden, die vergleichbar mit den Datenschutzbehörden in den Mitgliedsstaaten ist. Die Bürger könnten dann direkt bei diesem unabhängigen Organ Beschwerden einreichen, wenn sie meinen, daß ihre Datenschutzrechte verletzt worden sind.