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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission ändert Mitgliedsbedingungen für Expertengruppen

Der Beschluß der Kommission vom 22. Oktober 1998, Expertengruppen zur Überwachung des Inhalts und der Richtlinien der Leitaktionen im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms einzurichten, wurde geändert. Die Mitglieder der Expertengruppen werden nunmehr für die Dauer von bis zu zwe...

Der Beschluß der Kommission vom 22. Oktober 1998, Expertengruppen zur Überwachung des Inhalts und der Richtlinien der Leitaktionen im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms einzurichten, wurde geändert. Die Mitglieder der Expertengruppen werden nunmehr für die Dauer von bis zu zwei Jahren ernannt. Dieser Zeitraum kann einmal für weitere zwei Jahre verlängert werden. Dies soll jetzt anstatt der bisherigen Standarddauer von zwei Jahren gelten. Somit kann die Kommission während des Bestehens der Gruppen Mitglieder ernennen. Dieser Beschluß trägt den Zielen der Kommission Rechnung, durch die Ernennung von neuen Mitgliedern das Spektrum der Herkunftsländer zu erweitern und die Ausgewogenheit zwischen den wissenschaftlichen und technischen Qualifikationen zu verbessern. Ein weiteres Ziel besteht darin, die Homogenität der Expertengruppen zu gewährleisten und die Transparenz und Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltung zu verbessern. Daher kam die Kommission zu dem Entschluß, daß das Mandat von neuen Mitgliedern zur selben Zeit wie das Mandat der zuvor ernannten Mitglieder enden sollte.

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