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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Kommission untersucht Internet-Verträge

EU-Kommissar Karel van Miert hat eine Untersuchung der Lizenzvereinbarungen zwischen dem Unternehmen Network Solutions Inc (NSI) und den Test-Registrierungsinstanzen von Internet-Domain-Namen der zweiten Ebene in den Domains .com, .org und .net. angeordnet. Die Generaldirektio...

EU-Kommissar Karel van Miert hat eine Untersuchung der Lizenzvereinbarungen zwischen dem Unternehmen Network Solutions Inc (NSI) und den Test-Registrierungsinstanzen von Internet-Domain-Namen der zweiten Ebene in den Domains .com, .org und .net. angeordnet. Die Generaldirektion "Wettbewerb" der Kommission (GD IV) hat mehrere Klauseln in den am 16. Juli verlängerten Lizenzvereinbarungen ausgemacht, die wettbewerbswidrig erscheinen, und eine kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet. Das "Internet Domain Name System" ordnet den wenig einprägsamen Zahlen (IP-Adressen), mit denen alle an das Internet angeschlossene Rechner identifiziert werden, benutzerfreundliche Namen zu; die bekannteste "generische Top Level Domain" (gTLD) ist .com. Die gTLD wird durch Lizenzvereinbarungen geregelt, die von Agenturen vergeben werden, die einen Vertrag mit dem US-amerikanischen Handelsministerium haben. Diese Lizenzvereinbarungen sind am 16. Juli 1999 verlängert worden. Hier soll ein liberaleres System eingeführt werden, bei dem eine unbegrenzte Anzahl konkurrierender Registrierungsinstanzen entsprechend den Richtlinien der Aufsichtsbehörde ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) zugelassen wird. NSI hat bereits fünf Test-Registrierungsinstanzen zugelassen und entwickelt zur Zeit ein gemeinsames Registrierungssystem (Shared Registration System, SRS), damit weitere konkurrierende Registrierungsinstanzen teilnehmen können. Herr van Miert möchte feststellen lassen, ob die Lizenzvereinbarungen wettbewerbswidrig sind und ob bestimmte Bedingungen in den Vereinbarungen einen Mißbrauch der beherrschenden Stellung des Unternehmens NSI darstellen. Die GD IV hat das Justiz- und das Handelsministerium der USA über ihre Bedenken unterrichtet. In einem Schreiben an Becky Burr von der US-amerikanischen Telekommunikations- und Informationsbehörde (National Telecommunications and Information Administration) äußerte die GD IV Zweifel an der Sicherheit vor Diskriminierungen konkurrierender Registrierungsinstanzen durch die NSI-Registrierdatenbank sowie hinsichtlich der Einhaltung der Bedingungen des ICANN-Vertrages durch NSI. Das Schreiben verweist auf Markteintrittshemmnisse, wie z.B. das Bestehen auf einer Leistungsgarantie von einer Million US-Dollar für den Marktzutritt, und auf Barrieren für die Übertragung von Anteilen am Geschäft zwischen konkurrierenden Registrierungsinstanzen. Nachdem mehrere informelle Beschwerden gegen die Lizenzvereinbarungen und den angeblichen Mißbrauch der beherrschenden Stellung durch das Unternehmen NSI eingegangen sind, hat Kommissar van Miert eine informelle Untersuchung eingeleitet. Die GD IV untersucht diese Behauptungen in Zusammenarbeit mit dem US-Justizministerium.

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