Rat empfiehlt Begrenzung der elektromagnetischen Strahlenbelastung
Die Mitgliedstaaten sind vom Ministerrat der EU aufgerufen, die Belastung der Öffentlichkeit durch elektromagnetische Strahlung zu begrenzen, indem sie eine Rahmenverordnung mit Mindestbegrenzungen und Bezugswerten verabschieden. Wenn notwendig, sollen die Mitgliedstaaten entsprechende Maßnahmen umsetzen, um sicherzustellen, daß die Grenzwerte eingehalten werden. Zum Schutz der Gesundheit von Arbeitern und Verbrauchern empfiehlt der Rat weiterhin, die Öffentlichkeit über die Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung auf die Gesundheit sowie über Maßnahmen zur Vermeidung unnötiger Risiken zu informieren. Die Forschung soll gefördert werden, um mehr über die Auswirkungen zu erfahren, und in jedem Mitgliedstaat sollen Berichte zusammengestellt werden, in denen die Erfahrungen mit präventiven Maßnahmen nach einem Zeitraum von drei Jahren erörtert werden. Auch die Europäische Kommission ist dazu aufgerufen, zu diesem Prozeß beizutragen. Sie soll eine europäische Norm zur Bewertung von Belastungsgraden einführen sowie die Forschung über die lang- und kurzfristigen Auswirkungen der Strahlenbelastung fördern.