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Inhalt archiviert am 2022-12-02

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Europäische Kommission schlägt "Minimal"-Grenzwerte und Kennzeichnungsregelungen für genetisch veränderte Organismen vor

Der ständige Lebensmittelausschuß hat zwei Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission zur Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen (GVO) befürwortet. Durch diese Maßnahmen würde sowohl für die Unternehmer als auch für die Verbraucher mehr Rechtssicherheit geschaffen...

Der ständige Lebensmittelausschuß hat zwei Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission zur Kennzeichnung genetisch veränderter Organismen (GVO) befürwortet. Durch diese Maßnahmen würde sowohl für die Unternehmer als auch für die Verbraucher mehr Rechtssicherheit geschaffen, so die Europäische Kommission, indem erstens ein "Minimal"-Kennzeichnungsgrenzwert eingeführt werde, der bei einem Prozent der einzeln untersuchten Inhaltsstoffe liege, und zweitens, indem Nahrungsmittel, die aus GVO hergestellte Zusatz- und Aromastoffe enthalten, denselben Kennzeichnungsregeln unterworfen würden wie denen der Novel-Food-Verordnung (Verordnung für neuartige Lebensmittel). Mit diesen Maßnahmenentwürfen sollen jedoch keine Regelungen für Kennzeichnungen mit dem Hinweis "nicht genetisch verändert" festgelegt werden. Mit dem Grenzwert soll das Problem der Unternehmer gelöst werden, die genetisch veränderte Organismen vermeiden müssen, aber dennoch durch zufallsbedingte Kontamination mit einem geringen Prozentsatz genetisch veränderter Stoffe in ihren Produkten konfrontiert sind. Dieser vorgeschlagene Grenzwert gilt nur für bereits für den menschlichen Verzehr in der Europäischen Union genehmigte Stoffe und findet dann Anwendung, wenn die Unternehmer die folgenden Bedingungen erfüllen: - die Entstehung des genetisch veränderten Stoffes muß unbeabsichtigt sein; das bedeutet, daß die Unternehmer beweisen müssen, daß sie den Einsatz von GVO als Ausgangsstoff vermieden haben; - der Anteil der zufällig vorhandenen genetisch veränderten Stoffe darf nicht mehr als ein Prozent eines jeden einzeln untersuchten Inhaltsstoffes betragen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission zu Entwürfen für Kennzeichnungsregelungen für Nahrungsmittel, die aus genetisch veränderten Organismen hergestellte Zusatz- und Aromastoffe enthalten, werden vielerorts begrüßt, weil solche Nahrungsmittel bisher noch nicht den Kennzeichnungsregelungen unterliegen. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, daß Nahrungsmittel, die Zusatz- oder Aromastoffe aus genetisch veränderten Organismen enthalten, genauso gekennzeichnet werden wie Nahrungsmittel, die andere genetisch veränderte Inhaltsstoffe enthalten. Dies ist der Fall: - wenn es sich bei den Zusatz- oder Aromastoffen um genetisch veränderte Organismen handelt oder diese aus solchen Organismen bestehen; - wenn sie bestimmte Sicherheitsbedenken (beispielsweise Allergien) oder ethische Bedenken hervorrufen; - wenn sie mit ihrem herkömmlich hergestellten Pendant nicht äquivalent sind (beispielsweise wenn sie Proteine oder DNS aufgrund einer genetischen Veränderung enthalten). Die Europäische Kommission rechnet mit einer Annahme dieser Maßnahmen zu Jahresbeginn.

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