Gemeinsamer Rahmen für elektronische Unterschriften vereinbart
Der Ministerrat hat einstimmig eine EU-Richtlinie zu einem gemeinsamen Rahmen für elektronische Unterschriften genehmigt, die in Kürze in das Gemeinschaftsrecht aufgenommen wird. Die Richtlinie, die am 27. Oktober 1999 im Europäischen Parlament in der zweiten Lesung angenommen wurde (siehe RCN 13845), soll durch die Schaffung der rechtlichen Anerkennung von elektronischen Unterschriften und Zertifizierungsdiensten eines der letzten noch vorhandenen Hindernisse beim grenzüberschreitenden elektronischen Handel aus dem Weg räumen. Elektronische Unterschriften sind in Verbindung mit einer gültigen Zertifizierung rechtlich nunmehr genauso anerkannt wie handschriftliche Unterschriften, jedoch unter der Voraussetzung, daß bestimmte Anforderungen erfüllt werden.