Anerkennung der elektronischen Unterschriften schreitet voran
Die EU-Richtlinie bezüglich der elektronischen Unterschriften wurde am 27. Oktober, vorbehaltlich verschiedener kleiner Änderungen, die vom Rechtsausschuß vorgeschlagen wurden, in der zweiten Lesung im Europäischen Parlament angenommen. Sowohl der Rat als auch die Kommission haben ihrer Zustimmung für diese Änderungen Ausdruck verliehen. Die europäischen Bürger kommen deshalb voraussichtlich in Kürze in den Genuß der rechtlichen Anerkennung der elektronischen Unterschriften. Mit zunehmendem wirtschaftlichen Potential des elektronischen Handels wurde es immer offensichtlicher, daß ein Verfahren zur Verbesserung der Sicherheitsstandards, der gesetzlichen Anerkennung der elektronischen Unterschriften und der Zertifizierungsdienste erforderlich war. Und tatsächlich gilt ein solcher Rahmen als wesentlich für die Verbrauchersicherheit und das Vertrauen der Verbraucher. Die geplante Richtlinie, die im Oktober 1998 als Vorschlag der Kommission ihren Anfang nahm, ist technisch gesehen neutral und daher offen für künftige Entwicklungen im Bereich der Authentifizierungsverfahren. In dem Vorschlag geht es im wesentlichen darum, daß bestimmte elektronische Unterschriften im Rahmen gesetzlich vorgeschriebener Formen und des Beweisrechts gesetzlich anerkannt sind. Durch die vom Parlament angenommenen Änderungen sollen gewisse Bereiche geklärt werden. Die erste zielt auf die Klarstellung ab, daß die Richtlinie nicht auf geschlossene Systeme Anwendung findet, die gemäß dem Privatrecht auf freiwillige vertragliche Vereinbarungen zwischen einer begrenzten Anzahl von Teilnehmern basieren. Diese Fälle bedürfen keinerlei gemeinschaftlicher Gesetzgebung. Bezüglich der Haftung der Erbringer der Zertifizierungsdienste wird mit den Änderungen sichergestellt, daß die Bescheinigungen alle erforderlichen Anforderungen für eine qualifizierte Zertifizierung enthalten. Es muß daher klargestellt werden, wo die Grenzen für die Ersteller der Zertifizierungen liegen und wo die Verantwortlichkeit endet. Sobald die Richtlinie Gesetz wird, werden elektronische Unterschriften mit einem gültigen Zertifikat die gleiche Gültigkeit haben, wie handschriftliche Unterschriften. Dadurch wird ein sicherer elektronischer Handel in der Europäischen Union gewährleistet. Dies, so erhofft man sich, wird die Investitionstätigkeit anregen und somit das Wachstum, die Beschäftigung sowie die Wettbewerbsfähigkeit fördern.