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Gesetzesrahmen für elektronische Signaturen

Die neue Richtlinie der EU bezüglich elektronischer Signaturen ist am 19. Januar 2000 in Kraft getreten. Sie legt rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in der Europäischen Union fest. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen genießen elektronische Signa...

Die neue Richtlinie der EU bezüglich elektronischer Signaturen ist am 19. Januar 2000 in Kraft getreten. Sie legt rechtsverbindliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen in der Europäischen Union fest. Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen genießen elektronische Signaturen jetzt die gleiche rechtliche Anerkennung wie ihre handschriftlichen Gegenstücke. Die Richtlinie deckt auch die rechtlichen Anforderungen an Zertifizierungsdienste für die Ausstellung qualifizierter Zertifikate und Empfehlungen für eine sichere Prüfung von Signaturen ab. Auf diese Weise soll "das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet werden". Es werden weder Aspekte im Zusammenhang mit dem Abschluß oder der Gültigkeit von Verträgen oder anderen rechtlichen Verpflichtungen, für die nach einzelstaatlichem Recht oder Gemeinschaftsrecht Formvorschriften zu erfüllen sind, erfaßt, noch werden im einzelstaatlichen Recht oder im Gemeinschaftsrecht vorgesehene Regeln und Beschränkungen für die Verwendung von Dokumenten berührt. Die Mitgliedstaaten erlassen jetzt die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie vor dem 19. Juli 2001 nachzukommen. Die Europäische Kommission überprüft die Durchführung dieser Richtlinie und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens zum 19. Juli 2003 darüber Bericht.

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