Kommission begrüßt zweite Lesung der Wasserrahmenrichtlinie im Parlament
Margot Wallström, die EU-Kommissarin für Umwelt, begrüßte die zweite Lesung der Wasserrahmenrichtlinie am 14. Februar im Europäischen Parlament mit den Worten: "Ich begrüße ausdrücklich die Ergebnisse der zweiten Lesung im Europäischen Parlament, da diese zeigen, mit welcher Ernsthaftigkeit das neue Parlament seine Verantwortung für die Umwelt wahrnimmt." Das Europäische Parlament hat Änderungen der Richtlinie verabschiedet, die zu einer Stärkung der gemeinsamen Position des Rates führen werden, was strengere, transparentere Umweltauflagen, ehrgeizigere, klarere Ziele und kürzere Fristen zur Umsetzung anbelangt, so der Bericht der Kommission. Daneben fordern die Änderungen des Parlaments die Mitgliedstaaten auf, ihre kürzlich im Rahmen des OSPAR-Übereinkommens (Übereinkommen von Oslo und Paris zur Verhütung der Meeresverschmutzung) eingegangenen Verpflichtungen zur radikalen Senkung der Einleitung von gefährlichen Stoffen in die Meere umzusetzen. Beim Wasserpreis blieb die Entscheidung des Parlaments unter dem Vorschlag der Kommission, es wurde jedoch beschlossen, den Rat aufzufordern, Änderungen am Verursacherprinzip zu verabschieden. Das Parlament möchte außerdem sicherstellen, daß Wasserverbraucher verschiedener Branchen nicht langfristig die Kosten umgehen können, indem sie offene oder verdeckte Fördermittel anderer Branchen beanspruchen, so die Kommission. Die Berichterstatterin Marie Lienemann (SPE, F) legte am 14. Februar über 70 Änderungsanträge hinsichtlich der gemeinsamen Position des Rates zu einer Rahmenrichtlinie vor; Ziel ist die Aktualisierung der EU-Wassergesetze und die Festlegung einer langfristigen Strategie zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von gutem, sauberem Trinkwasser durch den Schutz bestehender Wasserressourcen, einschließlich Einzugsgebieten und Küstengewässern. Die Richtlinie soll außerdem hinsichtlich der Ergreifung von Maßnahmen im Fall von Überschwemmungen und Dürren Unterstützung liefern. Diese Ziele sollen erreicht werden, indem ein Zieltermin für ein Verbot der Einleitung gefährlicher Stoffe sowie Grenzwerte für Schadstoffe festgelegt werden. Zudem soll ein Wassermanagement für Einzugsgebiete eingeführt werden. Darüber hinaus soll die Richtlinie gewährleisten, daß die Kosten für Reinigung und Wassermanagement-Pläne in fairer Weise auf die Verbraucher umgelegt werden.