Parameter zum Schutz des Waldes könnten ausgedehnt werden
Der Wirtschafts- und Sozialausschuß der EU hat eine Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Waldes in der Gemeinschaft gegen Luftverschmutzung und gegen Brände veröffentlicht und eine Ausdehnung der Programmparameter angeregt. Die Stellungnahme folgte einer Bitte des Rates der Europäischen Gemeinschaften an den Wirtschafts- und Sozialausschuß um eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit. In ihrer Mitteilung von 1998 über eine Strategie der Europäischen Union für die Forstwirtschaft kündigte die Europäische Kommission eine gründlichere Überarbeitung der Gemeinschaftsaktion zur Waldzustandsüberwachung für das Jahr 2001 an. Sie schlug vor, einen Workshop mit wissenschaftlichen Sachverständigen und anderen interessierten Seiten zu organisieren. Jetzt beabsichtigt die Kommission, bis Ende 2000 einen Vorschlag zur Änderung der bestehenden Verordnung vorzulegen. Eine der Hauptzielsetzungen des betreffenden Vorschlags wird darin bestehen, die Aktion dahingehend auszudehnen, daß neben der Luftverschmutzung auch andere Streßfaktoren des Waldökosystems, wie Dürre, Klimaveränderungen oder Krankheiten in die Bandbreite dieser Aktion aufgenommen werden. Die Kommissionsmitteilung kündigt auch eine Verlängerung der Gemeinschaftsaktion zum Schutz des Waldes gegen Brände über das Jahr 2001 hinaus an und gibt an, dass diese spezielle Maßnahme fortgesetzt und weiter ausgebaut werden soll. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt nun die vorgeschlagenen Änderungen der Rechtsgrundlage, von denen er sagt, dass sie "die vorwiegend ökologische Dimension der betreffenden Aktionen widerspiegeln." Allerdings legt er der Haushaltsbehörde dringend nahe, die Möglichkeiten für eine Nachbesserung des vorgeschlagenen Haushalts für diese Aktionen zu prüfen. Der Ausschuß stellt fest, daß dieser "deutlich hinter den Beträgen zurückbleibt, die in den 1997er Verordnungen vorgesehen waren." "Diese Mittelkürzung", so heißt es weiter, "wird dem Potential beider Maßnahmen nicht gerecht." Der Ausschuss ist ferner der Meinung, dass die Anwendung der Verordnungen "als Diskussionsgrundlage für eine Überprüfung der Kosteneffizienz der durchgeführten Maßnahmen" dienen sollte.