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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Stellungnahme des Ausschusses der Regionen über "Informationen des öffentlichen Sektors: eine Schlüsselressource für Europa"

Die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Grünbuch der Kommission über Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft mit dem Titel "Informationen des öffentlichen Sektors: eine Schlüsselressource für Europa" wurde im Amtsblatt der Europäischen...

Die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Grünbuch der Kommission über Informationen des öffentlichen Sektors in der Informationsgesellschaft mit dem Titel "Informationen des öffentlichen Sektors: eine Schlüsselressource für Europa" wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Der Ausschuß der Regionen (AdR) unterstützt grundsätzlich das Recht der europäischen Bürger auf einen Zugang zu den Informationen, die ihr tägliches Leben beeinflussen. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, daß die rasche Verbreitung und Weiterentwicklung des Internets dazu geführt hat, daß die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in noch stärkerem Maße Zugang zu ihren Informationen gewähren können. Es gibt jedoch erhebliche kulturelle und administrative Unterschiede, was bedeutet, daß die Bereitstellung dieser Informationen stark variieren kann. Der AdR ist davon überzeugt, daß die Kommission Interesse daran haben dürfte, darüber nachzudenken, auf welchen Kanälen diese Informationen am besten verfügbar gemacht werden könnten und an wen sie gerichtet werden sollten. Die Notwendigkeit des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre des einzelnen wird ebenfalls in der Stellungnahme aufgeführt. Der AdR führt ebenfalls an, daß den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit gegeben werden sollte, die gewerblichen Werte, die mit der Bereitstellung der Informationen verbunden sind, zu nutzen. Der AdR drückt seine Befürwortung bezüglich zahlreicher Grundsatzaspekte im Hinblick auf den Zugang und die Bereitstellung von öffentlichen Informationen aus, obgleich er die Notwendigkeit anmahnte, auch praktische Fragen in bezug auf die Verfügbarmachung von Informationen und die Kosten zu berücksichtigen. Der AdR äußert auch Bedenken, daß die Einführung verbindlicher Rechtsvorschriften in diesem Bereich das Subsidiaritätsprinzip unterlaufen könnte. Der AdR spricht sich für die Entwicklung auf der Ebene eines "kleinsten gemeinsamen Nenners" und die Entwicklung "bewährter Verfahrensweisen" für die Bereitstellung von Informationen durch den öffentlichen Sektor aus. Die Kommission könnte über den AdR in Konsultationen mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Rolle der nachgeordneten Regierungsebenen bei der Bereitstellung von Informationen des öffentlichen Sektors erörtern. Der AdR schlägt dazu die Auswahl einer Reihe von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in allen Mitgliedstaaten als Vorreiter vor, die der Kommission darüber berichten sollen, wie sich die Zugangsgrundsätze in die Tat umsetzen lassen und ob es möglich wäre, die Bereitstellung von Informationen stärker zu vereinheitlichen. Um eine gute Kommunikation zwischen lokalen, regionalen und nationalen Regierungsebenen zu erreichen, würde der AdR die Förderung von Konzepten begrüßen, bei denen lokale Web-Master Informationen eingeben können, die vom öffentlichen Sektor bereitgestellt werden. Außerdem legt der AdR dar, daß es immer notwendiger wird, Schulung für den Zugang zu elektronisch bereitgestellten Informationen zu vermitteln, und schlägt vor, daß die Kommission diese Notwendigkeit den Mitgliedstaaten vor Augen führt.