Letzte Beratungsrunde über Ausbildungsbeihilfen eröffnet
Die letzte Beratungsrunde über Entwürfe für Verordnungen zu Ausbildungsbeihilfen wurde von der Europäischen Kommission eröffnet. Es wird die Höhe der Beihilfe festgelegt, die Unternehmen zur Ausbildung von Personal erhalten können, ohne daß sie dies angeben müssen. Der Verordnungsentwurf legt die Summe auf eine Million Euro fest, diese soll jedoch nicht durch andere Formen nationaler, regionaler, lokaler oder europäischer Beihilfen aufgestockt werden. Die Höhe der Beihilfe im Verhältnis zu den gesamten Investitionskosten des Unternehmens ist von drei Faktoren abhängig: ob das Unternehmen ein KMU ist, ob es sich in einer Region befindet, die von der europäischen Regionalpolitik unterstützt wird, und ob die Ausbildung auch auf andere Unternehmen übertragbar ist.