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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Neuer Rechtsrahmen für die Telekommunikation

Im Anschluß an einen Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zum Telekom-Bericht 1999 hat die Europäische Kommission die Vorschläge für einen neuen Rechtsrahmen für Telekommunikation näher erläutert. In einer von der Europäischen Kommission verabschiedeten Mittei...

Im Anschluß an einen Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung zum Telekom-Bericht 1999 hat die Europäische Kommission die Vorschläge für einen neuen Rechtsrahmen für Telekommunikation näher erläutert. In einer von der Europäischen Kommission verabschiedeten Mitteilung werden Vorschläge für eine kostengünstige, wettbewerbsintensive Kommunikationsinfrastruktur gemacht. Diese Pläne sind Teil der Strategie der Kommission "eEurope", die vor kurzem auf dem Gipfel von Lissabon bestätigt wurde. "Die Telekommunikation und das Internet sind heute wesentliche Faktoren für Wirtschaft und Gesellschaft", so der EU-Kommissar für die Informationsgesellschaft Erkki Liikanen. "Durch Rechtsvorschriften, die Wettbewerb und Innovation fördern, werden die Preise im Bereich Telekommunikation und Internet fallen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für europäische Erfolge in einer neuen, wissensgestützten Wirtschaft." Nach einer breit angelegten öffentlichen Anhörung wird in der Mitteilung über den Kommunikationsbericht vorgeschlagen, daß der geplante Rechtsrahmen für alle Kommunikationsinfrastrukturen und die damit verbundenen Dienste gelten soll. Ziele und Grundlagen des Rechtsrahmens werden dargestellt. Die politischen Vorschläge betreffen die Bereiche Genehmigungen, Zugang und Zusammenschaltung, Verwaltung der Funkfrequenzen, Universaldienst, Rechte der Nutzer und Verbraucher, Nummerierung, Benennung und Adressierung, Wettbewerbsfragen und institutionelle Fragen. In der Mitteilung der Kommission über den Kommunikationsbericht wird weiterhin vorgeschlagen, den Markteintritt durch Vereinfachung der Genehmigungsvorschriften zu erleichtern und durch eine neue Definition von "beträchtlicher Marktmacht", die sich auf das Konzept der beherrschenden Stellung stützen soll, das seinerseits entsprechend dem geltenden Wettbewerbsrecht zu berechnen ist, weniger Reglementierung zu erreichen. Die Vorschläge sollen den nationalen Regulierungsbehörden zu mehr Flexibilität verhelfen, um Zugangs- und Zusammenschaltungsverpflichtungen entsprechend den Bedingungen in ihrem Land auferlegen zu können; ein Ausgleich - im Hinblick auf die Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarktes - soll durch gut greifende Koordinierungsverfahren auf europäischer Ebene geschaffen werden. Die Kommission empfiehlt ferner die Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes der Verbraucher bei ihren Transaktionen mit Herstellern in einem wettbewerbsorientierten Markt sowie die Einführung der Verpflichtung für Mobilfunkbetreiber, den Nutzern die Nummernübertragbarkeit beim Wechsel des Betreibers anzubieten. Die Mitteilung bekräftigt nachdrücklich die kürzlich ausgesprochene Empfehlung der Kommission zur Entbündelung des Ortsanschlußnetzes - der "letzten Meile" Kupferleitung zwischen Teilnehmer und Ortsvermittlung.

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