Weitere Schritte zum Schutz der Europäer vor BSE
In einem weiteren Versuch, die Rechtsvorschriften zu harmonisieren und zu gewährleisten, daß potentiell BSE-infiziertes Gewebe (BSE - bovine spongiforme Enzephalopathie) künftig nicht mehr in die Nahrungs- und Futtermittelkette gelangt, hat die Europäische Kommission einen Entscheidungsvorschlag angenommen, mit dem die Verwendung von spezifiziertem Risikomaterial (SRM), das ein BSE-Risiko darstellt, geregelt werden soll. Gemäß dem Vorschlag wären alle Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Risikomaterialien aus der Nahrungs- und Futtermittelkette zu entfernen. "Die Entfernung von SRM ist der größtmögliche Beitrag, der zur Verringerung des BSE-Risikos für den Menschen und damit zum Schutz gegen eine mögliche Infektion mit der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (nvCJD) geleistet werden kann", so die Europäische Kommission. Die neue Strategie basiert auf dem kontinuierlichen und kürzlich erneut bestätigten wissenschaftlichen Rat, Risikogewebe aus der Nahrungs- und Futtermittelkette zu entfernen. Darüber hinaus hat der erste BSE-Fall bei einer in Dänemark geborenen Kuh im März dieses Jahres neue Zweifel daran aufkommen lassen, ob viele Länder, in denen bisher keine Fälle gemeldet wurden, wirklich BSE-frei sind. "Wenn wir den bestmöglichen Schutz für unsere Bürger erreichen wollen, muß das für 95 Prozent der Infektiosität verantwortliche Risikomaterial entfernt werden", sagte der für Verbraucherschutz und Gesundheit zuständige EU-Kommissar David Byrne. "Wir sollten aus dem jüngsten BSE-Fall in Dänemark lernen. Eine EU-weite Regelung über die Entfernung von SRM ist bereits seit langem überfällig und unerlässlich für den Schutz der öffentlichen Gesundheit." Alle Mitgliedstaaten wären künftig verpflichtet, Schädel (einschließlich Gehirn und Augen), Mandeln und Rückenmark von über zwölf Monate alten Rindern, Schafen und Ziegen, Ileum von über zwölf Monate alten Rindern sowie Ileum und Milz von Schafen und Ziegen aller Altersklassen aus der Nahrungskette zu entfernen. In stark gefährdeten Ländern wie dem Vereinigten Königreich und Portugal sollen zusätzlich der gesamte Kopf (Zunge ausgenommen) sowie Thymusdrüse, Milz, Eingeweide und Rückenmark aller über sechs Monate alten Rinder entfernt werden. Zusätzlich muß in Portugal das Rückgrat aus Rindern entfernt werden, die über sechs Monate alt sind, und im Vereinigten Königreich aus Rindern, die über 30 Monate alt sind. Auf der Grundlage eines im April 2000 vorgelegten wissenschaftlichen Gutachtens wird außerdem vorgeschlagen, bestimmte Schlachtmethoden zu verbieten, wenn die Gefahr besteht, daß Tierblut durch Eindringen von BSE-infiziertem Hirngewebe in den Blutkreislauf kontaminiert wird. Der Vorschlag wird den Vertretern der Mitgliedstaaten im Ständigen Veterinärausschuß am 10. Mai vorgelegt. Stimmen die Mitgliedstaaten dem Vorschlag zu, wird er von der Kommission offiziell verabschiedet und tritt am 1. Juli 2000 in Kraft. Die Entscheidung wird überarbeitet, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Sie wird aufgehoben, sobald der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung bestimmter transmissibler Enzephalopathien in Kraft tritt. Der neue Vorschlag ersetzt frühere diesbezügliche Kommissionsvorschläge, die bisher nicht von den Mitgliedstaaten angenommen wurden. Obwohl es keine EU-weite Regelung über die Entfernung von Risikomaterial gibt, haben acht Mitgliedstaaten bereits nationale Vorschriften erlassen (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und das Vereinigte Königreich).