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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Gemeinsamer Standpunkt zu den Diensten der Informationsgesellschaft

Das Europäische Parlament und der Rat haben einen gemeinsamen Standpunkt über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt, mit Blick auf die Annahme einer Richtlinie über den elektronis...

Das Europäische Parlament und der Rat haben einen gemeinsamen Standpunkt über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt, mit Blick auf die Annahme einer Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr festgelegt. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll ein Beitrag zum ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts durch Sicherstellung des freien Verkehrs von Diensten der Informationsgesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten geleistet werden. Bei Annahme muß jeder Mitgliedstaat dafür Sorge tragen, daß die Informationen, die von einem in seinem Hoheitsgebiet niedergelassenen Diensteanbieter erbracht werden, den in diesem Mitgliedstaat geltenden innerstaatlichen Vorschriften entsprechen. Dies ist aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Ordnung, des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und des Schutzes der Verbraucher erforderlich. Die folgenden Informationen werden von den Diensteanbietern verlangt: Name, Anschrift, E-mail-Adresse und Angaben, die es ermöglichen, schnell mit dem Diensteanbieter Kontakt aufzunehmen, Handelsregister (sofern zutreffend), Zulassung, berufliche und regulative Anforderungen (sofern zutreffend) und Mehrwertsteuer-Details. Die Europäische Kommission wird dem Parlament, dem Rat und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß alle zwei Jahre über die Anwendung der Richtlinie Bericht erstatten. Detailliertere Angaben zum gemeinsamen Standpunkt sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft, Nr. C 128 vom 8.5.2000 S. 32, nachzulesen.

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