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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Kommission beabsichtigt Verschärfung der MwSt.-Vorschriften für den elektronischen Handel

Ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission soll die derzeitigen Mehrwertsteuer-Vorschriften in der EU modernisieren, um dem zunehmenden elektronischen Handel gerecht zu werden und klare gesetzliche Rahmenbedingungen für alle Anbieter mit Sitz innerhalb oder außerhalb de...

Ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission soll die derzeitigen Mehrwertsteuer-Vorschriften in der EU modernisieren, um dem zunehmenden elektronischen Handel gerecht zu werden und klare gesetzliche Rahmenbedingungen für alle Anbieter mit Sitz innerhalb oder außerhalb der EU zu schaffen. Der Vorschlag würde garantieren, daß alle in der EU zum Verkauf angebotenen Produkte der EU-MwSt unterliegen und damit Wettbewerbsvorteile für Anbieter elektronisch gelieferter Waren außerhalb der EU ausräumen. Die Änderungen, die sich auch auf Abonnement- und Pay-per-View-Fernsehen und -Rundfunk erstrecken, beinhalten auch, daß Dienste, die außerhalb der EU bereitgestellt werden, nicht der EU-MwSt unterliegen. In einer Erklärung der Kommission hieß es, Ziel sei es, in Übereinstimmung mit den Prinzipien, die 1998 auf der OECD-Ministerkonferenz vereinbart wurden, gleiche Spielregeln für die Besteuerung von digitalem elektronischem Handel zu schaffen und deren Einhaltung möglichst leicht und unkompliziert zu gestalten. Der Vorschlag betrifft hauptsächlich die Bereitstellung über elektronische Netze, wie z.B. digitale Lieferung von Software und Computer-Dienstleistungen im allgemeinen sowie von Informationen und Kultur-, Kunst-, Sport-, Wissenschafts-, Bildungs-, Unterhaltungs- und ähnlichen Diensten. "Diese Änderungen würden den elektronischen Handel erleichtern, indem sie den Unternehmen Sicherheit geben, was ihre Verpflichtungen bezüglich des EU-Mehrwertsteuersystems betrifft", so der Kommissar für Steuern, Frits Bolkestein. "Durch die Modernisierung des MwSt-Systems, so daß die elektronische Lieferung von Dienstleistungen einbezogen wird, werden wir sicherstellen, daß alle Beteiligten in der Lage sind, auf einer fairen, gleichberechtigten Basis an der Entwicklung der Informationsgesellschaft in Übereinstimmung mit den Prinzipien, die 1998 auf der OECD-Ministerkonferenz in Ottawa vereinbart wurden, teilzuhaben", erläuterte er. Obwohl die derzeitigen MwSt-Vorschriften die Lieferung von Waren, die über elektronische Netze erworben wurden, umfassen, haben sie sich bisher noch nicht mit der digitalen Lieferung von Dienstleistungen online beschäftigt. Zur Zeit unterliegen elektronische Dienstleistungen, die von einem Anbieter in der EU bereitgestellt werden immer der MwSt, unabhängig von dem Ort, an den sie geliefert werden, während Dienstleistungen, die von außerhalb der EU kommen, nicht der MwSt unterliegen, selbst wenn sie innerhalb der EU geliefert werden. Diese Situation könnte den Wettbewerb verzerren und die EU-Dienstleister im Vergleich zu Nicht-EU-Dienstleistungsanbietern benachteiligen. Die vorgeschlagenen Änderungen der MwSt-Vorschriften würden diese Situation korrigieren. Die Anwendung der MwSt im neuen System hinge vom Steuerstatus und dem Sitz des Empfängers ab. Betreiber außerhalb der EU müßten sich für MwSt-Zwecke registrieren, wenn sie B2C-Transaktionen - Business-to-Consumer (Unternehmen-zu-Verbraucher) - durchführen möchten. Für B2B-Transaktionen - Business-to-Business (Unternehmen-zu-Unternehmen) - müßten sie sich nicht registrieren, da Geschäftskunden die MwSt auf der Grundlage einer Selbsteinschätzung selbst bezahlen. Der Gesetzesentwurf regelt auch die Vorschriften für die Anwendung von MwSt auf Rundfunk- und Fernsehübertragungen, die auf der Basis von Abonnements oder Pay-per-view (Bezahlung pro gesehener Sendung) bereitgestellt werden. Diese Dienste sind geschäftliche Aktivitäten mit zunehmender Bedeutung. Die derzeitige MwSt-Gesetzgebung diskriminiert Anbieter mit Sitz in der EU. Die vorgeschlagenen Änderungen würden sicherstellen, daß Anbieter innerhalb und außerhalb der EU unter den gleichen Bedingungen bezüglich der MwSt und dem Ort der Bereitstellung arbeiten würden. Der Gesetzesentwurf ist das Ergebnis von umfassenden Beratungen zu Steuerfragen im Bereich des elektronischen Handels, die zwischen der Kommission und den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten sowie Vertretern der Wirtschaft stattfanden. Zu seiner Annahme ist die Zustimmung des Ministerrats erforderlich, der seinerseits die Meinung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses berücksichtigen muß.