Abkommen EU-Israel tritt in Kraft
Nach seiner Ratifikation durch das Europäische Parlament, die Knesset und die gesetzgebenden Organe der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das Assoziationsabkommen EU-Israel in Kraft getreten. Das Inkrafttreten des Assoziationsabkommens vervollständigt eine Reihe von Abkommen zwischen Israel und der EU, darunter ein Abkommen über die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit im Rahmen des Fünften FTE-Rahmenprogramms (das Anfang 1999 in Kraft getreten ist), ein Abkommen über das Beschaffungswesen für Telekommunikationsbetreiber und über das öffentliche Beschaffungswesen (welches Anfang 1997 in Kraft getreten ist) und ein Abkommen über die Gute Laborpraxis, welches im Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist. Eine weitere Folge des neuen Abkommens ist die Einrichtung eines institutionellen politischen Dialogs, der einmal jährlich im Assoziationsrat auf Ministerebene stattfindet. Die erste Sitzung des Assoziationsrates findet am 13. Juni statt. Zusätzlich werden in dem Assoziationsabkommen zahlreiche Bereiche aufgeführt, in denen in Zukunft eine Zusammenarbeit denkbar ist. Abgedeckt werden zum Beispiel die Bereiche Industrie, Energie, Normen, Finanzdienstleistungen, Informationsinfrastruktur und Telekommunikation sowie Verkehr und Tourismus. Das Abkommen eröffnet außerdem Möglichkeiten für die Zusammenarbeit in Bereichen wie audiovisuelle Medien und Kultur. Das Assoziationsabkommen EU-Israel folgt auf mehrere ähnliche Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen, die mit der Europäischen Union und ihren zwölf Partnern aus der Partnerschaft Europa-Mittelmeer unterzeichnet wurden oder noch ausgehandelt werden. Assoziationsabkommen mit Tunesien und Marokko und ein Interimsabkommen mit der Palästinensischen Autonomiebehörde sind bereits in Kraft. Eines der Ziele dieser Abkommen besteht in der Schaffung der Grundlage für die Einrichtung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer bis zum Jahr 2010.