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Inhalt archiviert am 2022-12-07

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Der derzeitige Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen bleibt dieses Jahr noch in Kraft

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Gültigkeitsdauer des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen bis zum 31. Dezember 2000 zu verlängern. Die geltenden Leitlinien laufen am 30. Juni 2000 aus. Die Kommissionsdienststellen arbeiten zur Zeit an einem...

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Gültigkeitsdauer des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen bis zum 31. Dezember 2000 zu verlängern. Die geltenden Leitlinien laufen am 30. Juni 2000 aus. Die Kommissionsdienststellen arbeiten zur Zeit an einem Entwurf für einen neuen Gemeinschaftsrahmen, in dem die Modalitäten für die Zuteilung der derzeit von den Mitgliedstaaten angewandten Beihilfen besser berücksichtigt werden. Bei einer ersten Erörterung mit den Mitgliedstaaten über einen vorläufigen Entwurf haben diese den Wunsch geäußert, zu einem neuen, geänderten Entwurf gehört zu werden. Die Kommission plant daher eine Zusammenkunft im September 2000. Damit kein Rechtsvakuum entsteht, bleiben die derzeitigen Regeln somit bis Jahresende gültig. Die Leitlinien für Umweltschutzbeihilfen gehören zu den sogenannten horizontalen Regeln, mit denen die Kommission ihren Standpunkt hinsichtlich besonderer Kategorien von Beihilfen bestimmt, durch die Probleme gelöst werden sollen, die unabhängig von einer Branche oder Region auftreten können. Derartige Gemeinschaftsrahmen bestehen unter anderem für Beihilfen in folgenden Bereichen: KMU, Forschung und Entwicklung, Ausbildung sowie Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten.