Einigung über Wasser-Rahmenrichtlinie
Das Europäische Parlament und der Rat haben sich endgültig über den Vorschlag der Kommission für eine Wasser-Rahmenrichtlinie geeinigt. Die Richtlinie stellt einen Rechtsrahmen für die bisher bruchstückhafte Gesetzgebung auf diesem Gebiet auf. Sie ist zum Schutz von Oberflächengewässern, Küstengewässern, Hoheitsgewässern und Grundwasser gedacht. Die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström begrüßte die Einigung. "[Dies] ist ein wichtiger Durchbruch für die europäische Wasserpolitik. Nach über dreijährigen Verhandlungen haben wir nun eine Richtlinie, die die europäische Gesetzgebung im Bereich Wasser reformiert und einen neuen Ansatz für die Wasserwirtschaft aufstellt." Die wichtigsten Kompromisse wurden bezüglich der gesetzlichen Durchsetzbarkeit der Richtlinie, der Beseitigung gefährlicher Stoffe, des Grundwasserschutzes und der Preisgestaltung in der Wasserwirtschaft erzielt. Die Schlüsselelemente der Richtlinie, die sich aus dieser Debatte ergaben, sind folgende: - Schutz der Qualität und Quantität des Oberflächen- und Grundwassers mit einer angemessenen ökologischen Dimension; - Kontrolle der Emissionen und Einleitungen mittels eines kombinierten Ansatzes; - Einführung von Preispolitiken für die Wasserwirtschaft; - integriertes Management von Wassereinzugsgebieten über administrative und politische Grenzen hinweg mittels koordinierter Maßnahmenprogramme; - eine stärkere Einbeziehung der Öffentlichkeit und eine vernünftige Grundlage für die Berichterstattung. Nach Angaben der Kommission ist die neue Wasser-Rahmenrichtlinie "dazu gedacht, die weitere Verschlechterung aquatischer Ökosysteme zu verhindern und deren Qualität und Quantität zu schützen und zu verbessern... dadurch trägt sie auch zur Bereitstellung eines Wasservorrats in der für eine nachhaltige Entwicklung erforderlichen Menge und Qualität bei". Die Kosten für die Umsetzung der Richtlinie hingen vom jeweiligen Zustand des Wassers in den Einzelstaaten und Regionen und dem Ausmaß der bisher durchgeführten Maßnahmen ab, was einen Einfluß auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Erreichung der neuen Zielsetzungen habe, so die Kommission. Außerdem, so fügt sie hinzu, beruhe der größte Teil der anfallenden Kosten für einen "guten Wasserzustand" auf bestehenden Verpflichtungen "statt auf dieser besonderen Initiative, die in erster Linie auf eine bessere Koordination in und zwischen den Mitgliedstaaten abzielt". Abschließend hofft die Kommission, daß die Richtlinie für einen vernünftigeren Schutz und Einsatz von Wasser, eine Reduzierung der Wasserpreise, einen höheren landschaftlichen Wert von Oberflächengewässern und eine bessere Koordination der Wasserwirtschaft sorgt. "Der größte Nutzen liegt natürlich darin, daß die Nachhaltigkeit der Wassernutzung gewährleistet wird", so die Schlußfolgerung der Kommission.